1864 -
Hannover
: Hahn
- Autor: Schaumann, Adolph Friedrich Heinrich
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt, Höhere vaterländische Lehranstalt
- Regionen (OPAC): Hannover, Braunschweig
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Braunschweig/Hannover
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
- Konfession (WdK): offen für alle
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So hatte Julius bereits 16 Jahre die Zügel der Regierung
geführt und die Verhältnisse des Landes derart geordnet, daß er
wohl daran denken konnte, den Nest seines Lebens in stiller Ruhe
zu oerbringen, als ein Ereigniß eintrat, daß diesen seinen Plan
vollständig scheitern machte: der im Jahre 1584 erfolgte Tod Erich
des Jüngern, durch welches Ereigniß die Herrschaft über Gottingen
und Calenberg an Jnlius fallen mußte, eine Erbschaft, die bei den
dortigen Zuständen nicht viel Verlockendes bot. Wie tranrig diese
Zustände waren, kann man daraus abnehmen, daß die auf den
beiden Fürstenthümern Göttingen und Calenberg ruhende Schulden-
last in der Ungeheuern Summe von 900,000 Thalern bestand.*)
Julius, der an der genannten Schuldenlast selbst die Summe von
300,000 Thalern zu fordern hatte, trat 1585 die Erbschaft des
Landes an. Was dagegen die persönliche Erbschaft seines Vor-
gängers betraf, so schlug er diese, die er nur ju gut kannte, gänz-
lich aus. Rüstig und voll Gottvertrauen begann Julius sofort
nach dem Regierungsantritt mit seinen Reformen in den ererbten
Landen, und wenn auch für seinen Nachfolger in der Negierung
dieserhalb viel zu thun übrig blieb, so muß man Julius doch das
Zugeständuiß machen, daß er dasjenige, was in so wenig Jahren,
die ihm noch beschieden waren, von menschlichen Kräften zu thun
möglich ist, gethan hat, um die Verhältnisse einigermaßen zu ord-
nen. Noch im ersten Jahre der Vereinigung von Brannschweig-
Wolfenbüttel, Calenberg und Göttingen berief er einen Landtag
nach Gandersheim zusammen, dem noch in demselben Jahre einer
in Hameln und 1586 abermals zwei in Gandersheim folgten; da-
selbst ward mit den Ständen wegen der vorzunehmenden Reformen
Unterhandlung eingeleitet. So war Julius unablässig bemüht, für
Andere zu schaffen und zu sorgen, so daß es wahrlich keine Ucber-
schätzung war, daß er sich den Sinnspruch: „Aliis inserviendo
consumor“ gewählt hatte. Aus Niemanden paßte derselbe wohl
*) Diese Schuldenlast dürfte in unseren Tagen verhältnißmäßig sehr gering zu
nennen sein. Bedenkt inan indessen den Werth des Geldes in der damaligen Zeit,
bedenkt man, daß die Auskünfte Calenbcrg's 1635 — durch Julius und Heinrich
Julius in die Höhe gebracht — zu jährlich 90,000 Thlr. veranschlagt waren, die-
selben aber nach dem Tode Erichs jährlich kaum in der Hälfte dieser Summe be-
standen, also zur Deckung der Schuldenlast die zwanzigjährigen Einkünfte
Calenbergs nöthig waren, so wird man die Summe von 900,000 Thlr. wohl
eine ungeheure nennen dürfen.