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1. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 206

1864 - Hannover : Hahn
r — 206 — So hatte Julius bereits 16 Jahre die Zügel der Regierung geführt und die Verhältnisse des Landes derart geordnet, daß er wohl daran denken konnte, den Nest seines Lebens in stiller Ruhe zu oerbringen, als ein Ereigniß eintrat, daß diesen seinen Plan vollständig scheitern machte: der im Jahre 1584 erfolgte Tod Erich des Jüngern, durch welches Ereigniß die Herrschaft über Gottingen und Calenberg an Jnlius fallen mußte, eine Erbschaft, die bei den dortigen Zuständen nicht viel Verlockendes bot. Wie tranrig diese Zustände waren, kann man daraus abnehmen, daß die auf den beiden Fürstenthümern Göttingen und Calenberg ruhende Schulden- last in der Ungeheuern Summe von 900,000 Thalern bestand.*) Julius, der an der genannten Schuldenlast selbst die Summe von 300,000 Thalern zu fordern hatte, trat 1585 die Erbschaft des Landes an. Was dagegen die persönliche Erbschaft seines Vor- gängers betraf, so schlug er diese, die er nur ju gut kannte, gänz- lich aus. Rüstig und voll Gottvertrauen begann Julius sofort nach dem Regierungsantritt mit seinen Reformen in den ererbten Landen, und wenn auch für seinen Nachfolger in der Negierung dieserhalb viel zu thun übrig blieb, so muß man Julius doch das Zugeständuiß machen, daß er dasjenige, was in so wenig Jahren, die ihm noch beschieden waren, von menschlichen Kräften zu thun möglich ist, gethan hat, um die Verhältnisse einigermaßen zu ord- nen. Noch im ersten Jahre der Vereinigung von Brannschweig- Wolfenbüttel, Calenberg und Göttingen berief er einen Landtag nach Gandersheim zusammen, dem noch in demselben Jahre einer in Hameln und 1586 abermals zwei in Gandersheim folgten; da- selbst ward mit den Ständen wegen der vorzunehmenden Reformen Unterhandlung eingeleitet. So war Julius unablässig bemüht, für Andere zu schaffen und zu sorgen, so daß es wahrlich keine Ucber- schätzung war, daß er sich den Sinnspruch: „Aliis inserviendo consumor“ gewählt hatte. Aus Niemanden paßte derselbe wohl *) Diese Schuldenlast dürfte in unseren Tagen verhältnißmäßig sehr gering zu nennen sein. Bedenkt inan indessen den Werth des Geldes in der damaligen Zeit, bedenkt man, daß die Auskünfte Calenbcrg's 1635 — durch Julius und Heinrich Julius in die Höhe gebracht — zu jährlich 90,000 Thlr. veranschlagt waren, die- selben aber nach dem Tode Erichs jährlich kaum in der Hälfte dieser Summe be- standen, also zur Deckung der Schuldenlast die zwanzigjährigen Einkünfte Calenbergs nöthig waren, so wird man die Summe von 900,000 Thlr. wohl eine ungeheure nennen dürfen.
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