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1. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 386

1864 - Hannover : Hahn
386 jährigen Krieges und die jämmerliche Negierung von Friedrich Ulrich hervorgernfenen Verhältnissen. Diese wenigstens in etwas zu ordnen, ließ er sich deshalb vor allen Dingen angelegen sein. Es war dies in der That keine kleine Aufgabe. Denn wenn Brannschweig-Wolsenbüttel auch unter seiner Negierung für den Krieg nicht mehr unmittelbar den Schauplatz abgab, so hatte das Land dennoch entsetzlich an den früheren Jahren zu leiden. Dazu lag noch immer kaiserliche Besatzung in Wolsenbüttel. Erst im Jahre 1643 ward mit dem Kaiser zu Goslar ein Friedensbündniß geschlossen, wonach Hildesheim dem Kurfürsten zu Cölln zu resti- tuiren war, mit Ausnahme der dem Hanse Braunschweig-Lüneburg schon zuständig gewesenen Acmter Coldingen, Lutter am Baren- berge lind Westerhof, die diesem neben den sonst von den Kaiser- lichen besetzten Städten und Festungen in den welstschen Herzog- tümern wiederum einzuräumen waren. Bis dahin war August gezwungen gewesen, seinen Sitz in Braunschweig zu nehmen. Die folgenden Jahre wurden von dem Herzoge dazu benutzt, viele für Brannschweig-Wolsenbüttel nützliche Einrichtungen zu treffen. So setzte er ein Consistorinm ein, verbesserte die Land- und Gerichts- ordnungen, sorgte für das Unterrichtswesen ansss Bestmöglichste und nahm eifrig auf Bereicherung seiner damals weltberühmten Bibliothek Bedacht, wobei ihm noch Zeit blieb, selbst verschiedene religiöse Schriften zu verfassen. So rückte das Jahr 1648 und mit ihm der westphälische Frie- den heran, wozu schon mehrere Jahre vorher die weitläuftigsten Verhandlungen gepssogen und wodurch dem furchtbaren, 30 Jahre lang die deutschen Gauen verwüstenden Kriege zwischen Katholiken und Protestanten endlich ein Ziel gesetzt werden sollte. Seine letzten Lebensjahre wandte der Herzog gleichfalls dazu an, in den Verbesserungen der Zustände seines Landes fortznfahren, die trotz des Friedens noch immer nur zu sehr im Argen lagen. Einer Zersplitterung des Herzogthnms vorzubengen, wie sie früher so oft geschehen und so viel Unheil über die Welsenlande gebracht hatte, ordnete er darauf 1661 in seinem Testamente die Primogenitur für Brannschweig-Wolsenbüttel an. Damit indeß seine übrigen Söhne gegen den Erstgebornen nicht zu sehr benach- theiligt wurden, bestimmte er ferner, daß die Grafschaft Dannen- berg, die ihm 1636 nach dem Tode seines Bruders Julius Ernst zugefallen war, seinem Sohne Anton Ulrich, die Grafschaft Blau-
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