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1. Lehrbuch der Geschichte vom katholischen Standpunkte aus - S. 83

1864 - Hildburghausen : Nonne
Vi. Zeitraum. Das heil, römische Reich deutscher Nation rc. 83 Staatsverfassung unter den sächsischen und fränkischen K aisern. Das Reich wurde nicht mehr wie unter den Karolingern von dem Könige unter seine Söhne vertheilt, sondern nahm immer mehr den Character eines Wahlreichs an. Anfangs bestand die Wahl freilich nur darin, daß die Großen des Reiches die von dem regierenden Könige getroffene Wahl des Nachfolgers anerkannten. Aber unter Heinrich Iv. erklärten die Fürsten Deutschland förmlich für ein Wahlreich, indem sie den König selbstständig wählten. Weil die Königswürde mit keinem be- sonderen Länderbesitz verbunden war, so sah man bei jeder Königswahl hauptsächlich mit daraus, daß der Gewählte eine möglichst bedeutende Hausmacht besaß, damit er seinen Befehlen auch den gehörigen Nach- druck zu geben im Stande sei. Zur Wahl eines neuen Königs kamen die Kurfürsten (küren gleich wählen) in einem großen Lager bei Worms mit ihrem Gefolge zusammen. Später wurde Frankfurt am Main zum Wahl- und Krönungsorte bestimnit. — Die Herzoglhümer und Graf- schaften wurden während dieses Zeitraumes fast alle erblich. Die Pfalz- grafen, als königliche Hofrichter und Kaiueralbeamten in den einzelnen Provinzen, standen unter der Oberaufsicht der Herzöge, die auch den Vorsitz in den Provinzial-Versamnrlungen führten. Die königliche Ge- walt war durch kein Gesetz beschränkt. Das Ritterwesen ist aus dem schon bei den Franken üblichen Rei- terdienste hervorgegangcn. Seit der Ausbreitung des Lehnswesen durfte dieser Dienst nur von den Besitzern größerer Lehen geleistet werden. Durch die Turniere (Kampfspiele) an den Höfen der Könige gelangte das Ritterwesen zu immer höherer Ausbildung. Durch die nähere Ver- einigung der zu gleichem Dienste berechtigter Lehnsbesitzer entstand der Ritterstand mit den drei Abstufungen: Edelknaben oder Pagen (vom 7. bis 14. Jahre), Knappen (vom 14. bis 21. Jahre) und Ritter. Die Aufnahme in den Ritterstand geschah durch den mit besonderer Feierlich- keit verbundenen Ritterschlag. Die Ritter waren verpflichtet, die Kirche und die Schwächeren zu beschützen, das diesen widerfahrene Unrecht zu rächen, die eigene Ehre unverletzt zu erhalten und gegen die Frauen ein bescheidenes, höfliches Wesen zu beachten. In den Turnieren kämpfte man mit ungeschliffenen Waffen; den Sieg entschied das Heben der Gegner aus dem Sattel; den Dank (ein kostbares Geschenk) erhielt der Sieger aus der Hand einer vornehmen Frau. Charakterbilder. 1. Peter von Amiens und der zu seiner Zeit in der europäischen Christenheit waltende religiöse Sinn. Zu der Zeit, da in Frankreich König Philipp, in Deutschland Kaiser Heinrich Iv. mit dem Papstthum im heftigen Kampfe waren, brannten 6*
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