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1. Lehrbuch der Geschichte vom katholischen Standpunkte aus - S. 97

1864 - Hildburghausen : Nonne
Vii. Zeitraum. Das deutsche gleich unter Lotbar Iii. rc. 97 nur zwei Jahre. Er blieb auf einem Zuge gegen die Friesen mit seinem Pferde im Eise stecken und wurde von einigen Friesen erschla- gen. Nach Wilhelms Tode verbot der Papst bei Strafe des Bannes die Wahl Konradins zum König. Das Ansehen der königlichen Würde in Deutschland war so sehr ge- sunken, daß kein deutscher Fürst nach dem Besitz derselben ein Ver- langen trug. Unerwartet fanden sich jedoch zwei auswärtige Für- sten, ein Engländer und ein Spa- nier. Beide fanden in Deutschland ihren Anhang; der erftere, Richard von Cornwalis, wurde auch in Aachen als König gekrönt, aber er hat Deutschland nur dreimal auf kurze Zeit besucht; der letz- der Zerrüttung Deutschlands nickt anmahm. Otto Iv., Sohn Johanns, (1266 —1318) mit dem Pfeile, auch der Minnesänger genannt, war unglück- lich in einem Kriege gegen Magde- burg, wurde gefangen und in einem hölzernen Käfig auf dem Markte in Magdeburg öffentlich zur Schau ausgestellt. Für seine Befreiung sollte er 50,000 Gulden legen. In dieser Verlegenheit schasste ein alter, in Ungnade gefallener, aber treuer Diener, Johann v. Buch, Rath. Er zeigte der Gemahlin Ottos einen Schatz, den Johann in der Sakristei der Kirche zu Angermünde im Bei- sein Buchs mit dem Befehle ver- wahrt hatte, das Geheimniß nur in der größten Gefahr zu offenbaren. tere, Alphons von Castilien, hat nie den deutschen Boden betreten. So war es, als ob Deutschland gar kein Oberhaupt habe und deshalb hat man die Zeit von 1250—1273 das Interregnum (Zwischenreich) ge- nannt. In diese Zeit der Willkür und Gesetzlosigkeit fällt das Entstehen der meisten fürstlichen Häuser, die noch jetzt in Deutschland blühen und deren Besitz zum Theil aus den fünf großen Herzogthümern hervor- ging ■— ferner die Bildung der großen geistlichen Besitzungen: Bis- thümer, Domstiste und Abteien — ferner die Erlangung der Reichs- unmittelbarkeit der Ritterschaft — endlich das Entstehen der freien Reichsstädte, die nur den Kaiser als ihren Oberherrn erkannten. Nach Ablauf des Interregnums herrschten von 1273 —1347 fol- gende Kaiser aus verschiedenen Häusern in Deutschland: 1. Rudolph von Habsburg 1273— 1291. 2. Adolph von .Nassau 1292 — 1298. 3. Albrecht I. von Oesterreich 1298 — 1308. 4. Heinrich Vii. von Luxemburg 1308—1313. 5. Ludwig Iv. der Bayer 1314 —1347 und Friedrich von Oesterreich 1314 — 1330. Die Wahl Rudolphs von Habsburg hatte nur der damals mächtigste Fürst Deutschlands, Ottokar von Böhmen, der zugleich Oesterreich und Steiermark besaß, nicht anerkennen wollen. In der Schlacht auf dem Marchfelde in Oesterreich (1273) verlor Ottokar Sieg und Leben. Ru- dolph ließ dem Sohne des Gefallenen nur Böhmen; Mähren und die österreichischen Länder erwarb er für sich und sein Haus und wurde dadurch der Stammvater des österreichischen Kaiserhauses. Er regierte mit Klugheit und Kraft und beschränkte das schrecklich überhand genom-> mene Faustrecht dadurch, daß er die Burgen der Raubritter größtentheils Nagel, kathol. Weltgeschichte. 7
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