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1. Geschichte des teutschen Volkes - S. 70

1837 - Oldenburg : Schulze
70 Zweiter Zeitraum. machen, zugleich auch durch Reichthum und Vasallenmacht in ihrer Geltung, selbst ohne die frühere Bedeutung, fcstzuhalten. Die Austrasier und Burgunder betrachteten gegenwärtig die Neustrier schon wie ein fremdes Volk und ihre Haus-Aeltesten, weil aus ihrer Mitte, als die Vertreter der eignen Interessen. Die drei Königreiche waren demnach nur scheinbar noch unter Chlotars Scepter vereinigt, weil in der öffentlichen Meinung und in dem öffentlichen Streben durchaus getrennt. Der neustrische König sah sich deshalb auch genöthigt, den Majordomen von Austrasi'en und Burgund, hier dem Warnachar, dort dem Rado, die Verwaltung zu übertragen, um nur den Schein zu retten. Damit aber wurden diese beinahe unabhängig, wie Unterkönige nicht einmal, sondern wie gleichstehende Bundesgenossen. Chlotar war demnach in mißlichen, wenigstens sehr unan- genehmen Verhältnissen, über welche sich ein anderer vielleicht schwerer hatte hinwegsetzen mögen. Er aber ließ sich warnen durch die Schwierigkeit des Augenblicks und zeigte sich als ein Mann, der nur durch den Willen des Volkes König seyn wollte. Zwei Reichstage, zu Paris (I. 615) und zu Basel (I. 616), zeugen von der Macht der öffentlichen Meinung für die ständische Gewalt, indem Chlotar daselbst nur wenig anders, als mit der Bedeutung eines Fürsten aus früherer Zeit in der Versammlung erschien. Und doch waren die Versammelten nicht mehr das Volk, sondern die Vasallen, die Großen des Reiches, welche'angeblich die Rechte der Nation, im Grunde aber nur ihre eignen Vorthejle bestimmten und dem Könige beinahe zur Vorschrift machten. Mehr als dieses mochte den König die Allgewalt der bei- den genannten Majordomen verdrießen und die augenblicklichen Verhältnisse schienen einen Ausweg zu bieten, da er dann in seinem Sohne Dagobert den Australiern wieder einen eignen König setzte und ihm Pippin von Landen zum Vormunde gab (I. 622). So schien es besser, da die Gewalt in der könig- lichen Familie blieb und nicht an die ganz fremden Majordo- men verloren ging. Aber auch diese Maßregel trug keine Früchte. Austrasi'en wurde dadurch wie völlig geschieden von dem gemeinsamen Mittelpunkte, zumal da hier durch Pippins umsichtige Waltung und Arnulfs, des Bischofs von Metz, thä- tige Beihülfe die Sachen viel besser von Statten gingen, als im neustrischen Reiche selbst. Zur Sicherheit aber wurde Burgund nach dem Tode Warnachar's mit Neustrien vereinigt (I. 626). Chlotar starb ein Jahr nachher und Dagobert ließ seinem Bruder Charibert, der jenem folgen sollte, nur einen kleinen Theil des väterlichen Erbes zukommen. Zn Paris schlug er jetzt seinen Wohnsitz auf, lebte daselbst aber so zügellos, daß sich
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