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1. Geschichte des teutschen Volkes - S. 96

1837 - Oldenburg : Schulze
96 Zweiter- Zeitraum. gehorchten. Er selbst legte großes Gewicht auf bicfeu Erwerb der Kaiserwürde, als der bequemsten Einigung so vieler fast ungefügiger Massen und so vielfach durch einander geworfener Interessen. Und so wenig hatte er sich mit diesem erzielten Eindrücke verrechnet, daß die Wirkung desselben auch nach sei- nem Tode fast bis auf den heutigen Tag- selbst nach der Thei- llmg der Gewalten, mehr durch eine ehrfurchtsvolle Geltung- als durch wirkliche Macht, fortbestanden hat. Karl blieb bis Ostern in Italien und begab sich darauf in sein Reich zurück, wo er dann auf einein Reichstage zu Aachen von den sammtlichen Vasallen neuerdings den Eid det Treue auf den kaiserlichen Namen schwören ließ (I. 803). Der unangenehmste Schatten in dem erhabenen Glanze der Kaiserkrone blieben aber stets noch die unbesiegten, oder wenigstens nicht beschwichtigten Sachsen, welche außerdem ge- genwärtig mit ihren nördlichen Nachbaren in freundschaftlichere Verhältnisse zu kommen begonnen und dadurch am Ende noch leicht eine rächende Geißel ihrer niedergetrctenen Freiheit hätten werden können.- Godofried, König det Dänen, war dieser Freund in der Noth und hinter ihm saßen noch mächtigere Freunde in dem heutigen Schweden, Norwegen und Jütland: rohe, un- gebändigte Naturen, in der eignen Heimat nicht hinlänglich versorgt und deshalb größtentheils vom Raube fremder Völker lebend. Die Nord- und Ostseeküsten waren ihren Landungen am häufigsten ausgesetzt und die namenlosen Horden erhielten von den Beraubten die Benennung Normannen. Zu dieses Volkes Stamm gehörte auch Godofrid, den Karl an sich schon mit scheelen Blicken ansehen und noch mehr, wenn in Gemein- schaft mit den Sachsen, für des Reiches Sicherheit und Ruhe fürchten mußte. Also beschloß er, den wirren Zustand im Sach- senlande jedenfalls zu beendigen. Und so unerwartet war der Schlag, den er führte- daß Sachsen bereits ohnmächtig zu Boden lag- als Godofried noch zu dessen Hülfe herbeieilen zu können meinte. Darauf erfolgte im Jahre 804 2er Frieden zu Selz, welcher die Sachsen zwar in ihrer nationalen Eigenthümlichkeit und bei ihren Gesetzen und Gewohnheiten ließ, sie aber nichts desto weniger dem Frankenreiche dauernd einverleibte. Die bis^ herigen Grundeigenthümcr würden lehenpflichtige Leute, alle kamen unter fränkische Grafen und Beamte, und die Wider- spenstigen wurden nicht geschont- indem sogar ihrer 10,000 von der dänischen Grenze an den Rhein verpflanzt wurden. Die Hauptbedingung aber war die Annahme des Christenthums und Entrichtung der Zehnten an die geistlichen Herrn, welche Ab- gabe von jeher ein gewaltiger Stein des Anstoßes gewesen war. Die Mit den Sachsen verbunden gewesenen Friesen hatten glei- ches Loosd Gegen die Danen und Normannen waren indeß
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