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1. Geschichte des teutschen Volkes - S. 154

1837 - Oldenburg : Schulze
151 Dritter Zeitraum. ein Sachse von Geburt, war in den verflossenen Jahren groß und angesehen geworden im Reiche, weil er überall mitgewirkt und bei Allem seinen Vortheil gezogen hatte. Für den Thron hatte er nicht allein niemals etwas gcthan, sondern auch im Gegentheile bei allen Beeinträchtigungen desselben, wie bei allen geheimen Anschlägen, die Hand mit im Spiele gehabt. Jetzt wurde er angeklagt, als habe er einen Mörder gedungen, den König niedcrzustoßen. Heinrich ließ ihn sofort zur Rechen- schaft ziehen und verfügte auf einem Fürstentage in Mainz über ihn, daß er sich durch einen Zweikampf gegen seine Ankläger rechtfertige. Otto aber, stolz und auf seine Freunde trotzend, entzog sich diesem Urtheile. Deshalb wurde er von Heinrich's Anhängern in Sachsen für schuldig erklärt, des Herzogthums entsetzt und auch in seinen sächsischen Besitzungen mit schonungs- loser Rachsucht ausgeplündert, wahrend er selbst mit dreitau- send tapferen Streitern unvermuthet heranzog, die Thürin- ger, welche für den König standen, zurückjagte und sich darauf mit dem Herzoge Magnus von Sachsen, seinem Freunde, ver- einigte. Der König war in dem Augenblicke verlegen. Sie aber zogen nicht gegen Goslar, wo er sich gewöhnlich aufhielt, sondern trafen Anstalt, sich für den unglücklichen Fall einen Zufluchtsort zu sichern. Und der König, dem einstweilen nur geringe Mittel zum Kampfe zu Gebote standen, schuf sich in- zwischen einen neuen Freund in dem italienischen Grafen Welf, einem Anverwandten jenes Welf von Karnthcn, durch Verlei- hung des Herzogthums Baicrn an denselben. Und Welf verstieß seine Gemahlin, die eine Tochter des erwähnten Otto war, und ermangelte auch sonst nicht, sich als dessen Feind zu zeigen. Otto kam dadurch vollends in Wuth, und drohete mit verzweiflungsvollem Kampfe. Heinrich aber zog nunmehr in der That gegen ihn zu Felde, besiegte ihn jedoch nicht, son- dern gewann ihn durch gütliches Zureden zu einem Waffen- stillstände bis zum nächsten Fürstentage. Hier — in Köln — kam diese Angelegenheit nun wohl nicht zur Sprache, aber kurz nachher unterwarfen sich Otto und Magnus dem Könige zu Halberstadt. Heinrich jedoch ließ sie in Haft nehmen, daß er ganz sicher wäre gegen ihre Ränke (I. 1071). Damit hatte der König einen doppelten Zweck erreicht; denn auch die Sachsen an sich waren den teutschen Königen schon längst ein Aergerniß gewesen. Die Billunger betrachte- ten sich als erbliche Inhaber des Herzogthums und vor weni- gen Monden noch war Magnus dem Ordulf, seinem Vater, der ein Sohn Bernhard's gewesen, in der herzoglichen Würde gefolgt,^ ohne sich um den König weiter zu kümmern. Jetzt war er in Haft, und dem Könige schien der Augenblick gün- stig, an der Unterwerfung fortzuarbeiten. Demnach erklärte
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