1840 -
Münster
: Theissing
- Autor: Annegarn, Josef
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Alle Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Alle Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Katholische Schule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): koedukativ
- Konfession (WdK): Römisch-Katholisch
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Erster Zeitraum.
ohne Truppen, und als er einen gütlichen Vergleich anbot, stellte sich
Moritz auch dazu geneigt, und miethete sogar zu Jnsbruck ein Haus,
als wolle er persönlich mit dem Kaiser friedlich unterhandeln. Indes-
sen nahmen die Franzosen die Fürstbisthümer Metz, Toul und Verdun
weg. die sie bis jetzt noch besitzen, und Moritz brach mit seiner Armee
plötzlich in Tvrol ein, den Kaiser zu fangen. In finsterer Nacht
(Mai 1552) mußte Carl fliehen (und zwar wegen seiner Gicht sich
tragen lassen), erst nach Trient, dann nach Villach in Karnthen, wo
er den gefangenen Joann Friedrich losgab. Moritz rückte in Jnsbruck
ein, plünderte das kaiserliche Schloß — das Ccncilium zu Trient
wurde unterbrochen^— und als der Kaiser ihm entgangen war, kehrte
er nach Passau zurück.
Moritzens Falschheit ist ein Schandflecken in der Geschichte der
ehrlichen Deutschen, ohne sie wäre die Kirchentrennung in Deutschland
vielleicht beseitiget worden.
Zu Passau schloß des Kaisers Bruder Ferdinand mit den Prote-
stanten einen vorläufigen Vertrag, daß Philipp von Hessen in Frei-
heit gesetzt werden, das Reichskammergericht zur Halste aus protestan-
tischen Mitgliedern bestehen, und auf dem nächsten Reichstage ein Re-
ligionsfriede geschlossen werden solle.
Vier Jahre hinter einander bekriegte Carl nun die Franzosen,
um ihnen Metz, Toul und Verdun wieder abzunehmen, obschon er
nur aus seinem Wagenbette commandiren konnte. Er richtete nichts
aus, und mußte den französischen Krieg seinem Sohne und Nachfolger
vererben.
§. 13.
Der augsburger Religionsfriede.
Dieser wurde den 26. Septemb. 1555 abgeschlossen, das Ge-
schäft war aber für Carl V. so unangenehm, daß er es ganz seinem
Bruder Ferdinand überließ. Die Lutheraner erhielten mit den Kalho-
liken gleiche Religionsfreiheit, und beide sollten die Kirchen, Schulen
und geistlichen Stiftungen behalten, welche sie jetzt besaßen, so daß
katholische Geistliche, welche zum lutherischen Glauben überträten,
gleich ihr Amt mit dessen Einkünften verlieren sollten, dagegen aber
auch lutherische Prediger, welche zur katholischen Kirche zurückträten,
ihr lutherisches Amt und dessen Revenüen abstchen sollten. Man
nannte dieses den kirchlichen Vorbehalt, und die Protestanten
wollten ihn erst gar nicht zugeben. Sie wollten, daß katholische Geist-
liche auch ihre Äemter behielten, wenn sie lutherisch würden, ohne
daß sie ihren lutherischen Predigern, wenn sie katholisch würden, sol-
ches gestatten wollten. Sie nahmen den Vorbehalt endlich an, waren
aber gleich entschlossen, bei Gelegenheit kühn gegen denselben zu pro-
testircn.
Nur mit den Lutheranern wurde der Religionsfricde geschlossen,
die Reformirten und alle anderen Parteien waren von ihm ausgenommen.