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1. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 35

1865 - Berlin : Hertz
35 Gesandten, am polnischen Reichstag die Sache durchzusetzen: im Jahre '.569 wurde ihm die Mitbelehnung bewilligt, was er durch große 1569 Freudenfeste in Berlin feierte. 14. Die Kurfürsten Johann Georg (1571—1597) und Joachim Friedrich (1597—1608). Johann Gcorg's Strenge; Lippold. Johann Georg, Joachim's Sohn, vereinigte, da Johann von Küstrin ohne Söhne starb, wiederum alle Marken. Er besaß Einsicht und guten Wil- len, des Landes Bestes zu fördern, doch war er von kaltem, stren- gem Wesen. Das lustige, verschwenderische Treiben an seines Va- ters Hofe war ihm zuwider gewesen, und er ließ sofort nach seinem Regierungsantritt einige der vornehmsten Räthe Joachim's verhaf- ten. Am strengsten verfuhr er gegen Lippold, den jüdischen Münz- meister und Wucherer, der sich bei dem üppigen Hofleben die größ- ten Reichthümer gesammelt hatte. Zwar konnte ihm keine verbre- cherische Handlung nnchgewiesen werden, aber man erhob die viel- fachsten und theilweise widersinnigsten Anklagen gegen ihn, sogar daß er den Kurfürsten durch Zaubertränke vergiftet habe. Zuletzt wurde das Bluturtheil über ihn gesprochen und auf schreckenerregende Weise vollzogen. Mit ihm verfielen alle Juden von Neuem dem Volkshaß und wurden aus dem Lande verwiesen. Johonn Gcorg's Sorge für des Landes Wohlfahrt. Zu größerem Ruhm gereichte dem Kurfürsten seine Fürsorge für die Ordnung der Finanzverhältnisse. Er fand eine große Schuldenlast vor, die er mit Hülfe der Stände, besonders des Adels, bald tilgte. Demnächst sorgte er für die Fortschritte der Gewerbthätigkeit, in welcher Beziehung die Aufnahme der in den Niederlanden verfolgten Protestanten, die sich in den Weichselniederungen, sowie in Krossen, Züllichau u. s. w. niederließen, sehr vortheilhaft war. Gegen den überhandnehmenden Aufwand unter den Bürgern erließ er auch strenge Verordnungen. Seine Bauten, besonders der Neubau der Berliner Hofburg, erregten allgemeine Bewunderung. Er starb 1598 im hohen Alter. Joachim Friedrich (1598—1 (1084. Dergcra'crhans- Ucrfrnn. Johann Georg hatte mit Zustimmung des Kaisers Ru- dolph Ii wieder eine Theilung des Landes unter seine beiden Söhne beschlossen, Joachim Friedrich nahiu aber unter Berufung auf das 3 *
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