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1. Lehrbuch der Weltgeschichte - S. 156

1852 - Leipzig : Wigand
156 Dritter Zeitraum. Iii. Abschnitt. an, dass es alle Mal am ersten Sonntage gehalten werden sollte, welcher ans den ersten Vollmond nach der Frühlingsnachtgleiche einfällt. Daher fällt das Osterfest alle Mal zwischen dem 25. März und 23. April. Die Kirche wurde durch Schenkungen immer reicher, und die Geistlichen suchten sich immer wichtigere Vorrechte zu erringen. Wäh- rend die Religion und mit ihr die Kirche sich immer höher erhob und ausbreitete, zogeir sich einzelne Bekenner des Christenthums in die Ein- samkeit zurück, um hier ihr Leben in frommer Selbstbeschauung zu ver- bringen. So entstanden Einsiedler, wie Paul von Theben. Andere traten in Gesellschaften zusammen. oder versammelten auch, wie P a- chomius und Antonius, Schüler um sich. Dadurch entstanden Klöster und Mönche, welche sich später zu besondern Orden gestalteten. Es bliebe nun noch übrig, Einiges über das Religionssystem der nordischen Völker, von welchem die Götterlehre der Deutschen ein Theil ist, zu berichten. Wie interessant letztere auch ist, können wir doch nicht näher darauf eingehen , weil namentlich die Deutschen zu größerer geschichtlicher Bedeutung erst um die Zeit gelangen, in welcher sie schon ganz, oder doch zum Theil Christen geworden waren, und weil die deutsche Mythologie äußerst dunkel und ohne bleibende Folgen ist. Wir verweisen daher in Bezug darauf auf ein ausschließlich mythologisches Werk. §. 2. Staats form. Augustas hatte durch seine schlaue Poli- tik die Freiheit getödtet und die Römer so vortrefflich an das Gehorchen gewöhnt, dass es sein Nachfolger wagen konnte, das Majestätsgesetz zu erlassen, wonach der Kaiser als über dem Gesetze stehend proclamirt, das Volk aber grausam und übermüthig niedergetretcn wurde. Die Eomitien wurden, um dem Volke auch den letzten Schein von seiner Souveränität zu nehmen, dem Senate übertragen. Bis zu Severus Zeiten blieben jedoch noch mancherlei Erinnerungen wenigstens an die Formen der Republik zurück, ja es schienen die edleren Kaiser mehr die Häupter eines Freistaates, als Imperatoren zu sein, während die Ty- rannei der schlechten Kaiser für gesetzwidrige Bedrückung angesehen wurde. Nur diese Kaiser gaben das Gesetz der Majestätsbeleidigung (crimen laesae majestatis) und besoldeten die Angeber. Wunderbarer Weise spielt die Majestätsbeleidigung auch in den neuesten Zeiten wieder eine wichtige Rolle und das Schauspiel elender Denunciation erneuert sich auf betrübliche Weise fast täglich. Es ist nicht einzusehen, wie ein Herrscher, der so hoch über dem Volke steht, durch ein Wort beleidigt und wie ein solches Wort mit jahrelanger Freiheitsentziehung bestraft werden könne. Enthält eine solche Aeußerung eine Lüge, lo ist der Herrscher darüber erhaben und er wird durch sein Thun den Blas- phemisten bald genug zu beschämendem Schweigen gebracht und so einen moralischen Sieg ohne Gleichen gewonnen haben; enthält sie aber Wahrheit, so ist es nicht allein traurig, dass es eben Wahrheit ist,
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