Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Lehrbuch der Weltgeschichte - S. 300

1852 - Leipzig : Wigand
300 Erster Zeitraum. Iii. Abschnitt. biente, und zugleich ein gefährliches Uebergewicht über die andern Freien gab. Durch diese Einrichtung aber verschwand auch die Freiheit der Berathung bei Volksversammlungen. Selbst die sonst so mächtigen Geistliehen mussten sich dem Lehnswesen unterwerfen. In diesem Zeiträume hat jedoeb die Allodialfreiheit noch die Ober-, Hand, während im folgenden das Lehnswesen vorherrscht. In beide drängten sich zwei fremdartige Bestandtheile ein, nämlich Leibeigenschaft und Priestermacht, und brachten verschiedene Modificationen in die Ver- fassungen , beide dienten aber zur Beschränkung des Königthums, jene im demokratischen, diese im aristokratischen Sinne: bei jenen durch di. Nationalversammlungen, bei diesen durch die Reichstage des Adels, der sich nicht blos über die Demokratie, sondern selbst über das Königthum emporschwang. Mit der Veränderung der Verfassung änderte sich auch das Kriegswesen. Während der alten Allodialfreiheit war bei den herumschweifenden Völkern jeder streitbare Mann, bei den ansässigen jeder freie Grnndbesitzer wehrpflichtig. Es bildeten sich in dieser Zeit die Gefolge streitlustiger Männer, welche in die Ferne zogen, während ihr Stamm daheim blieb, oder die Heermannie des ganzen Volkes trat im Falle eines Nationalkrieges auf Beschluss der Nationalversammlung zusammen. Nach und nach verwandelte sich die Heermannie in ein königliches Aufgebot, bannus, je nachdem an die Stelle der National- versammlung die Gewalt des Adels oder des Königs trat. — Das byzantinische Heerwesen lag im Argen. Das Heer Justinian's und der späteren Kaiser bestand aus etwa 130,000 Mann. Diese waren aber nicht Männer, römische Bürger, sondern entweder eingeborne Sold- knechte oder fremde Miethstruppen. Alle Völker, mit denen Ost- und Westrom je zu kämpfen gehabt hat, lieferten zu andern Zeiten Streiter für die römischen Heere, selbst Hunnen, Bulgaren, Chazaren, Sara- zenen und Perser. Wenn bei solcher schlechter Heerverfassung sich das oströmische Reich doch so viele Jahrhunderte hindurch gegen seine milchi- gen Feinde, Araber und Türken, erhielt, so lag dies einmal an der unbezwingbaren Festigkeit der Hauptstadt, und zum anderen an dem von dem Syrer Kallinikus erfundenen griechischen Feuer, welches den Feinden einen solchen Schrecken beibrachte, dass sich im ersten Jahr- hundert des Islam der Beherrscher der Gläubigen dazu verstand, einen Tribut an den Kaiser zu entrichten. §. 3. Volksleben. Die Oströmer waren in ihren Sitten immer tiefer gesunken und selbst das Christenthum hat, wenn auch viele einzelne erhebende Beispiele seiner vorteilhaften Einwirkung vorhanden sind, im Wesentlichen i>en Verfall nicht aufhalten mögen. Zu den Lastern der Corruption treten die der Barbarei und Rohheit. „Die mora- lische Nichtswürdigkeit erreichte ihre Vollendung." Nicht wenig trugen dazu die römischen Gesetze und deren Handhabung bei. Die Gesetze athmeten die schrankenloseste Willkür der Herrscher gegen die Beherrschten
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer