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1. Lehrbuch der Weltgeschichte - S. 602

1852 - Leipzig : Wigand
602 Dritter Zeitraum. Ii. Abschnitt. Fürsten, die Erklärung abgab, seiner Selbstherrlichkeit zu Gunsten eines Reichsoberhauptes entsagen zu wollen. Bereits am 31. März trat die Ständeversammlung zusammen. Oldenburg hatte bis zum Anfang des Jahres 18-18 noch gar keine Verfassung gehabt, dennoch war sein Uebergang in die Neuzeit weniger stürmisch, als in vielen anderen Staaten, denn der Großherzog gab bereits am 7. März umfassende Versprechungen, und am 13. Mai war die Ausarbeitung der Verfassung vollendet, die dann einem Aus- schuss zur Prüfung vorgelegt wurde. Nirgends mochte wohl die Revolution einen ungünstigeren Boden finden, als in Lübeck, da kurz vor den Märzereignissen ein Verfassungs- ausschuss seine seit 2 Jahren unternommenen Arbeiten vollendet hatte. Diese Verfassung fand allseitige Beistimmung. Bremens Uebergang in die Neuzeit war ebenfalls ohne Sturm abgelaufen, denn die Leiter der Stadt gingen mit dem Volke Hand in Hand. Desto stürmischer ging es in Hamburg zu, weil hier eine seit 200 Jahren bestandene und noch unangetastete Verfassung auözurotten war, und weil für die- selbe nicht nur der hocharistokratische Senat, sondern auch die erbge- sessene Bürgerschaft einstand, welche beide sich in entschiedenem Wider- spruche mit dem Geiste der Zeit fanden. Mit ftaunenswerther Zähigkeit ließ sich der Senat jede Verbesserung durch Ausruhre abzwingen, und erst nach dem 11. März zeigte er sich willfähriger. Am 12. März wurde ein Resormausschuss niedergesetzt, der am 9. August durch eine ver- fassunggebende Versammlung ersetzt wurde. Endlich gedenken wir noch Mecklenburgs, wo die Einrichtungen der Väter fast unverändert in die neue Zeit herübergebracht worden sind. Hier halten die Rittergutsbesitzer ungeheure Vorrechte und die Städte hatten verhältmssmäßig geringe Bedeutung. Der Großherzog wieö alle Volkswünsche entschieden zurück, erklärte sich aber bereit, auf verfassungs- mäßigem Wege Verbesserungen eintreten lassen zu wollen. Am 15. Juli wurde das Wahlgesetz zur Berufung einer Versammlung zur Vereinba- rung der Verfassung bekannt gemacht, aber von dieser Zeit an steuerte die Regierung rüstig mit der Réaction. Die großartigsten Kämpfe und für den Augenblick die wichtigsten Folgen hatten die Märztage in Wien und Berlin. Der Sieg der Re- volution in diesen beiden Städten gab den übrigen Siegen erst die volle Bedeutung und die Gewähr des Bestandes. Der erste Aufstand in Wien, den 13. März, galt dem Fürsten Metternich. Von ihm sagen neuere Biographen: „Der in allen diplo- matischen Künsten und Ränken einer treulosen Staatskunst ergraute Fürst Metternich galt als der größte Staatsmann und Volksregierer und sein Rath und Wort wurde von den deutschen Regierungen wie ein Orakel angehört und befolgt. Aber auch sein Stündlein hatte ge- schlagen. Ueber den Genüssen eines üppigen Lebens hatte er nicht
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