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1. Lehrbuch der Weltgeschichte für Schulen - S. 257

1869 - Münster : Coppenrath
257 Einunddrcißigster Abschnitt. Deutschland unter Maximilian I. Einführung rcs ewigen Landfriedens, des Reichskammergerichrs und des Postwefens. Eiutheilung Deutschlands in zehn Kreise. Erfolgreiche Verbindung ;ur Vergrößerung seiner Hausmachr. Gegen das Ende seiner Regierung beginnt die Reformation und breitet sick unter sei- nem Nachfolger, Karl V., immer weiter aus. Maximilian I. (1493 —1519). — In jener so vielfach aufgeregten und sich völlig umstaltenden Zeit, von 1493 bis 1519, regierte in Deutschland Maximilian I., der Sohn Friedrich Iv. Dieser war einer der herrlichsten Regenten Deutschlands; in allen seinen Handlungen bewies er sich thätig, rasch und unternehmend. Immer voran, wo es Deutschlands Ehre galt, bildete er auch den Mittelpunkt einer großen geisti- gen Thätigkeit. Die ersten Dichter und Künstler waren von ihm hochgeehrt. Er war ihr Freund, ihr Förderer. Er selbst sprach mehre Sprachen, schrieb mehre Bücher. Ihm hat Deutsch- land viele nützliche Anstalten zu verdanken. Er war es, der dem wilden Faustrecht ein endliches Ziel setzte. Im Jahre 1495 hielt er einen Reichstag zu Worms, aus welchem der ewige Landsriede beschlossen wurde. Bei Strafe der Reichs- acht, bei Verlust aller Lehen und Rechte sollten nunmehr alle Befehdungen aushören. Die bereits milder gewordenen Sitten und die durch die Ersindung des Schießpulvers veränderte Kriegssührung, welche den Raubrittern hinter den Mauern ihrer Felsenburgen keinen Schutz mehr ließ, waren zur Er- reichung dieses Zieles sehr günstig. Sollte aber dieser Landsriede Bestand haben, so mußte auch nothwendig ein Gerichtshof vorhanden sein, bei welchem Jeder sein Recht nachsuchen konnte. Es wurde deshalb ein Reichs- kammergericht angeordnet, das aus einem Kammerrichter und sechzehn Beisitzern bestand. Am 31. Oktober 1495 wurde es zu Frankfurt a. M. eröffnet; nachher wurde es nach Speyer, und im Jahre 1689 nach Wetzlar verlegt. Um Ruhe und Ordnung besser zu handhaben, wurde Deutschland in zehn Kreise getheilt. Diese waren: der österreichische, bayerische, schwäbische, fränkische, oberrheinische, kurrheinische, westfälische, niedersächsische, obersächsische und burgundische oder niederlän- Istltii’i außsug, 26 Juifu 17
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