1869 -
Münster
: Coppenrath
- Autor: Welter, Theodor Bernhard
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 26
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Höhere Bürgerschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Höhere Bürgerschule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Einunddrcißigster Abschnitt.
Deutschland unter Maximilian I. Einführung rcs ewigen Landfriedens, des
Reichskammergerichrs und des Postwefens. Eiutheilung Deutschlands in zehn
Kreise. Erfolgreiche Verbindung ;ur Vergrößerung seiner Hausmachr. Gegen
das Ende seiner Regierung beginnt die Reformation und breitet sick unter sei-
nem Nachfolger, Karl V., immer weiter aus.
Maximilian I. (1493 —1519). — In jener so vielfach
aufgeregten und sich völlig umstaltenden Zeit, von 1493 bis
1519, regierte in Deutschland Maximilian I., der Sohn
Friedrich Iv. Dieser war einer der herrlichsten Regenten
Deutschlands; in allen seinen Handlungen bewies er sich thätig,
rasch und unternehmend. Immer voran, wo es Deutschlands
Ehre galt, bildete er auch den Mittelpunkt einer großen geisti-
gen Thätigkeit. Die ersten Dichter und Künstler waren von
ihm hochgeehrt. Er war ihr Freund, ihr Förderer. Er selbst
sprach mehre Sprachen, schrieb mehre Bücher. Ihm hat Deutsch-
land viele nützliche Anstalten zu verdanken. Er war es, der
dem wilden Faustrecht ein endliches Ziel setzte. Im Jahre
1495 hielt er einen Reichstag zu Worms, aus welchem der
ewige Landsriede beschlossen wurde. Bei Strafe der Reichs-
acht, bei Verlust aller Lehen und Rechte sollten nunmehr alle
Befehdungen aushören. Die bereits milder gewordenen Sitten
und die durch die Ersindung des Schießpulvers veränderte
Kriegssührung, welche den Raubrittern hinter den Mauern
ihrer Felsenburgen keinen Schutz mehr ließ, waren zur Er-
reichung dieses Zieles sehr günstig.
Sollte aber dieser Landsriede Bestand haben, so mußte auch
nothwendig ein Gerichtshof vorhanden sein, bei welchem Jeder
sein Recht nachsuchen konnte. Es wurde deshalb ein Reichs-
kammergericht angeordnet, das aus einem Kammerrichter
und sechzehn Beisitzern bestand. Am 31. Oktober 1495 wurde
es zu Frankfurt a. M. eröffnet; nachher wurde es nach Speyer,
und im Jahre 1689 nach Wetzlar verlegt. Um Ruhe und
Ordnung besser zu handhaben, wurde Deutschland in zehn
Kreise getheilt. Diese waren: der österreichische, bayerische,
schwäbische, fränkische, oberrheinische, kurrheinische, westfälische,
niedersächsische, obersächsische und burgundische oder niederlän-
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