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1. Geschichte der Deutschen - S. 175

1856 - Münster : Cazin
Rudolf Ii. 175 vor einer Invasion des das würzburgische Amt Mainberg bean- Grumbach spruchenden Markgrafen Albrecht von Brandenburg-Kulmbach», der Visch. geschützt, und dafür vom Bischöfe einige Güter als Allodien erhalten. Doch wurde der nüt dem Markgrafen Albrecht ge- schlossene Vertrag vom Reichskammergericht als ein dem Bischöfe abgezwungener für nichtig erklärt und dieser entsetzte in Folge dessen den Wilhelm von Grumbach der ihm geschenkten Güter und verheerte dieselben durch mehre Einfälle. Grumbach wandte sich an das Kammergericht um Restitution und obwohl dasselbe zu seinen Gunsten entschied, so wurde doch das Urtheil nicht exequirt; jener klagte darob beim Kaiser, aber auch dessen drin- gende Mahnung zu friedlichem Vertrage wurde vom Bischöfe . nicht berücksichtigt. Unter diesen Umständen entschloß sich Grum- bach mit Waffengewalt sein von Kaiser und Reich anerkanntes Recht durchzusetzen. Der Bischof wurde von gedungenen We- gelagerern getödtet und da auch der Nachfolger desselben nicht zu einem gütigen Vergleich gebracht werden konnte, erhob Grumbach in Verbindung mit den ihm befreundeten Reichsrit- tern Ernst von Mandelsloh und Wilhelm von Stein zum Al- tensteiir offene Fehde gegen ihn. Würzburg wurde, nachdem der Bischof nach Nürnberg entflohen war, bald erobert und das Domcapitel zu einem Vertrage gezwungen, den der geäng- stigte Bischof später selbst annahm. Alles dieses geschah noch unter der Regierung Ferdinands I. Dieser sprach jetzt über den Friedensstörer die Reichsacht aus und forderte, da Grum- bach zu dem Herzoge Johann Friedrich 11. von Sachsen-Gotha floh, denselben zur Auslieferung des Raubritters auf. Dieser aber weigerte sich von Grumbach bethört, und so verhängte Kaiser Maximilian Ii., der fest entschlossen war, die kaiserliche Autorität wieder zur vollen Geltung zu bringen, auch über den Herzog die Reichsacht. Die Exekution derselben wurde dem Kurfürsten August von Sachsen übertragen, dem sich der Herzog von seinen bedrängten Unterthanen gezwungen zuletzt ergeben mußte. Grumbach würde geviertheilt, Johann Friedrich aber starb nach achtjähriger Gefangenschaft zu Wiener-Neustadt, 1595. 11. Rudolf ii. 1576-1612. § 141. Rudolf war von früher Jugend an in großer _. ^ Frömmigkeit erzogen und mit vielem gelehrten Wissen ausge-^"M"' stattet. Als Regent bekümmerte er sich aber nicht um die An- Rudolf be- gelegenheit des Reiches, sondern vertändelte seine Zeit mit der «ttteniicfct Betreibung astrologischer und alchimistischer Künste und mist?^ "»^"8- leidenschaftlicher Liebhaberei für Gemälde, Münzen und Pferde. 1 nnjc Daher stieg unter ihm in Deutschland und namentlich in den
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