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1. Die Weltgeschichte in übersichtlicher Darstellung - S. 170

1858 - Leipzig : Engelmann
170 Das Mittelalter. 1499. Ludwig Vii. 113" —1180. 2. Bayerischer Kr. 3. Schwäbischer Kr. 4. Fränkischer Kr. 5. Kurrheinischer Kr. 6. Oberrheinischer Kr. 7. Niederrheinisch-westphälischer Kr. 8. Obersäch- sischer Kr. 9. Niedersächsischer Kr. 10. Burgundischer Kr.). Durch diese Aen- derung wurde die Macht der Landesfürsten noch erhöht, so daß sie zuletzt in ihren Staaten als unbeschränkte Gebieter schalten und walten konnten. Die Eidgenossen, die damals mit Frankreich im Bunde standen, versagten dem Reichskammergericht die Anerkennung und verweigerten die Kriegsmannschast. Da wollte sie Maximilian mit Waffengewalt zwingen, zog aber den Kürzern und mußte in dem Baseler Frieden von seinen Forderungen abstehen und dadurch die Unabhängigkeit der Schweiz von Deutschland aner- kennen. tz. 269. Maximilians Regierung bildet den Uebergang aus dem Mittel- alter in die neue Zeit. Er selbst in seiner stattlichen Erscheinung, mit seinen kühnen und gefahrvollen Jagden, mit seinen tapsern Thaten im Feld und im Turnier, kann als der „letzte Ritter" auf dem deutschen Kaiserthron bezeichnet werden; seine Liebe für die gesunkene Ritterdichtung („Theuerdank"), seine Vermählung mit Maria vonburgun dien, seine Kriege in den Nieder- landen und in Italien tragen ganz den Charakter des Mittelalters. Dagegen zeigten sich zu gleicher Zeit in Italien die Anfänge einer seinem Staatskunst, und eines großartigen Bölkerverkehrs, welche, verbunden mit den gleichzeitigen Entdeckungen und Erfindungen, die neue Zeit herbeiführten. Vi. Geschichte der übrigen europäischen Staaten im Mittelalter. 1. Frankreich. a) Frankreich unter den Capetingern der älteren Linie (987—1328). §. 270. Die ersten Nachfolger Hugo Cap ets (h. 205.) besaßen geringe Macht und ein beschränktes Gebiet. Die Herzoge und Grafen der verschie- denen Provinzen betrachteten den König, der eigentlich nur Herr von Fran- cien war, als ihres Gleichen, und gestanden ihm nur insofern den ersten Rang unter ihnen zu, als sie ihn als O berlehnsh errn anerkennen mußten. Diese oberlehnsherrlichen Rechte durften die Edelleute aber nicht schwächen, wenn sie nicht ihren eigenen Unterthanen das Beispiel des Treu- bruchs geben und zu ähnlichem Verfahren gegen sich ermuntern wollten. Im Uebrigen waren die Besitzungen der großen Vasallen unabhängige Grafschaften und Fürstenthümer, und hingen mit der französischen Krone nicht enger zusam- men, als die westlichen Landschaften an der Seine, Loire und Garonne, die den englischen Königen gehörten, und die östlichen (burgundi- fchen) Länder an der Rhone und am Jura, die Bestandtheile des deut- schen Reich s waren. Diese beschränkte Königsmacht suchten die Capetinger nach Kräften zu heben und wurden in ihrem Streben nicht minder vom Glück als von ihrer Klugheit unterstützt. Ein Glück war es, daß bei der langen Le- bensdauer der meisten Könige die Krone selten erledigt ward, daß fast immer ein volljähriger Sohn dem Vater nachfolgte und daruni nie ein Thronstreit entstand. Klugheit aber war es, daß die ersten Könige noch bei ihren Lebzei- ten ihren ältesten Sohn krönen ließen und zum Mitregenten annahmen, so daß bei dem Hintritt des Vaters die Regierung fast keine Veränderung erlitt. Die bedeutendsten Könige nach Hugo Capet waren: Ludwigen., der den zwei- ten Kreuzzug unternahm(§. 222.), und während seiner Abwesenheit die Regie-
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