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1. Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters - S. 34

1908 - Leipzig : Deichert
34 Ii. Das Frankenreich. der Hundertschaft (Zentenargericht), und nur besonders schwere Flle, bei denen es sich um Leib und Leben handelte, ferner Streitig-leiten um Freiheit und Grundeigentum blieben dem Gaugericht vor-behalten. Wer aber mit einer Entscheidung, die ihm hier geworden, nicht zufrieden war, der konnte sich an das Knigsgericht wenden, das am Hofe des Knigs gehalten wurde. Diesem hchsten Gerichte stand auch das Recht zu, Friedlosigkeit der den zu verhngen, der sich der ordentlichen Gerichtsgewalt entzog (vgl. auch 8). 2. Tie Marken. Diejenigen Gaue, die an der Grenze lagen, hieen Marken, und sie unterstanden den Markgrafen, deren Macht noch etwas umfassender war' als die der Gaugrafen. Denn da sie fr die Sicherheit der Grenze zu sorgen hatten, so durften sie in vielen Fllen nach eigenem Ermessen Wichtiges entscheiden, insbe-sondere konnten sie die waffenfhige Mannschaft berufen, um Angriffen der Feinde zu begegnen oder auch erobernd in deren Land einzudringen. Fr sie ergab sich hieraus vielfach die Mglichkeit, ihr Gebiet zu er-weitern, da das von ihnen eroberte Feindesland meist ihrem Besitze zugewiesen wurde. 3. Die Frsorge fr die Landwirtschaft. Die Bebauung des Ackers und die Viehzucht waren fast die einzigen Erwerbsquellen der Bevlkerung, und darum war Karl mit groem Eifer darauf bedacht, da hier alles auf das beste eingerichtet wurde. Er ermunterte die Bevlkerung zum Anbau des dlandes und zur Rodung der Wlder, indem er den gewonnenen Boden gegen mige Abgabe zu nutzbarem Eigentums berlie. Da das Vieh meist auf der Weide gehalten wurde und daher der Dnger fehlte, so forderte er, da die Landbauern ihren Acker in drei Teile zerlegten, von denen der eine mit Winter-,*) ein anderer mit Sommerfrucht bebaut werden und der dritte brach liegen sollte. So wurde die Kraft des Bodens geschont. Vor allem machte der Kaiser seine zahlreichen, im Lande zerstreuten Besitzungen zu Musterwirtschaften und schrieb den Meiern genau vor, wie das Feld bearbeitet, das Vieh gepflegt, Weinberge und Grten unterhalten werden sollten. Er gab die Obstarten an, die man bauen sollte, die Zahl der Bienenstcke, Hhner und Gnse, die auf jedem Hofe zu finden sein sollten, und verlangte, da der alles sorgsam Buch ge-fhrt und Rechnung gelegt wrde. 4. Handel und Verkehr. Zwar stand der Handel noch in seinen Anfngen, aber der Herrscher wachte doch aufmerksam darber, da Wehre, Dmme, Brcken gebaut und in Ordnung gehalten wurden, auch die Handelsleute auf den Straen allen Schutz genossen. Das *) Das ist die Saat, die den Winter der auf dem Felde steht, wie Roggen und Weizen, im Gegensatz zu Hafer und Gerste, der Sommerfrucht.
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