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1. Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters - S. 66

1908 - Leipzig : Deichert
66 Iii. Die deutsche Kaiserzeit 9191254. Lage zu Heinrichs Gunsten. Die geistlichen und weltlichen Fürsten traten auf seine Seite, auch die aufstrebenden Städte am Rhein unter-sttzten ihn; denn in ihrem Interesse lag es, da eine einheitliche und starke Regierung der Deutschland waltete, da nur so Gewerbe und Handel sich ruhig entwickeln konnten. Ein starkes Heer wurde Heinrich zur Verfgung gestellt, mit deffen Hilfe er 1075 den Sachsen bei Hohenburg an der Unstrut eine vernichtende Niederlage bei-brachte. Heinrich war jetzt im Vollgefhl des Sieges und der Herrscher-macht. Wie er die Sachsen auf das nachdrcklichste bestrafte und die zerstrten Burgen wieder aufbaute, so wollte er nun auch all das wieder erlangen, was an Rechten und Gtern während seiner Un-Mndigkeit ihm entzogen worden war. Hierdurch aber trat er vor allem dem Papsttume entgegen, das in den letzten 20 Jahren eine von dem deutschen Könige vllig unabhngige Stellung eingenommen hatte. 5. Gregor Yii. Gregor Vii., als Mnch Hildebrand ge-heien, war in der strengen Anschauung der Cluniacenser aufgewachsen und hatte, ehe er Papst wurde, einer Reihe von Ppsten als Berater und Gehilfe gedient. Er wollte die Kirche heilen von den Schden, an denen sie krankte, und zu diesen gehrte vornehmlich das weltliche Treiben vieler Geistlichen. Um diese nun ganz von den irdischen Interessen abzuziehen und vllig ihrem kirchlichen Berufe dienstbar zu machen, lie er sich die strenge Durchfhrung des Clibats der Geistlichen angelegen sein und verbot jede Simonie, d. h. die Er-Werbung einer geistlichen Stelle durch Geld. Die also reformierte Kirche sollte dann aber ihre Aufgabe erfllen, indem sie die Menschen zur Sittlichkeit und Frmmigkeit fhrte. Das konnte sie aber nur, wenn sie in sich einig und frei war. Um einig zu sein, mute sie nach Hildebrands Meinung die Unterordnung aller Geistlichen unter den Bischof in Rom, den Papst, in Anspruch nehmen. Diese Unter-ordnnng hatte die Kirche oft gefordert, war damit aber vielfach und namentlich bei den deutschen Bischfen und Erzbischfen, die sich ihre Selbstndigkeit nicht nehmen lassen wollten, auf Widerstand gestoen. Damit die Kirche frei sei, mute vor allem die Wahl ihres Oberhauptes jedem weltlichen Einflsse entzogen werden. Darum hatte Hildebrand noch zur Zeit des Papstes Nicolaus Ii. (1059) es durchgesetzt, da infolge eines Gesetzes nur die Kardinle, d.h. die ersten Geistlichen in Rom den Papst zu whlen htten und diese Wahl durch die brige Geistlichkeit und das Volk nur zu besttigen sei. Es mute aber auch bei der Besetzung aller anderen geistlichen Stellen jede Mitwirkung eines Weltlichen ausgeschlossen werden. Darum erlie Hildebrand, nachdem er 1073 von den Kardinlen zum Papste erwhlt war, das Jnvestiturverbot, d. h. es wurde jede Mitwirkung eines Laien,
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