1851 -
Heidelberg
: Winter
- Autor: Dittmar, Heinrich
- Auflagennummer (WdK): 3
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
- Geschlecht (WdK): Jungen
Kap. 3. Die Sitten der alten Deutschen. (Handel, Stände.)
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Ehe die Deutschen zu Erz und Eisen kamen, kleideten sie sich in
die Felle wilder Thicre; doch hatten viele von ihnen bereits in sehr
früher Zeit kunstvolle Rüstungen und Waffen von Eisen und Stahl.
Die Waffen galten ihnen für geheiligt; ohne Waffen giengen sie
nie aus; bei den Waffen schwuren sie ihre Eide. — Der Frauen
Schmuck war ihr langes Haar und ihr sclbstgewobenes, von einem
Gürtel gehaltenes Linueugewand; auch ihren Gatten und Kindern ver-
fertigten sie selbst die Gewänder. — Die au der See wohnenden Völker
verwandten viel Fleiß auf Ausrüstung und Ausschmückung ihrer Schiffe,
und manches nordischen Helden Reichthum stack in seinem Schiffe, auf
dem er als sogenannter Seeköuig ausfuhr, sich ein Reich zu erobern.
(4.) ^lie im Innern wohnenden Deutschen kannten nur Tauschhan-
del; die an der Rheingränze wohnenden wurden von römischen Kauf-
leuten zum Handel mit Sclaven und Roherzeuguissen gelockt: das
Tauschmittel war römisches Geld, wofür sie sich Wein, gewebte Zeuge
und Schmuckgeräthe kauften. Die Sueven ließen gar keine Kaufleute
zu sich, außer wenn sie ihre Beute an dieselben verkaufen wollten. —
Von Künsten kannten die alten Deutschen nur die Dichtkunst, die
sie in Verbindung mit Gesang übten; ihre Liedex pflanzten sich durch
mündliche Ueberliefcrung fort. Sie hatten Schriftzeichcn, Runen
genannt, die sie entweder für den gewöhnlichen Gebrauch in Holz-
stäbe schnitten, oder für eine längere Dauer in Stein gruben. Es
war eine heilige Schrift, die sie auch bei Aufstellung von Gesetzen an-
wandten. — Da sie nur Dörfer und Flecken bewohnten und ihre Häuser
oder Hütten nur aus Holz waren, selbst auch keine Tempel bei
ihnen gefunden wurden, so kann von Baudenkmälern keine Rede sein.
(5.) ^as Volk bestand aus Freien und Nichtfreien. — Die Freien
waren entweder vollfrei oder nichtvollfrei. Vollfrei war Derjenige,
der ein Allod d. i. ein festes Eigenthum besaß und bereits wehrhaft
erklärt war; das Allod vererbte nur auf die männlichen Nachkommen;
wer es erbte, mußte seine Geschwister und Verwandte davon ernähren.
Nichtvollfrei war erstens der vollfreigeborne Allodbesitzer, der noch
nicht wehrhaft war und deßhalb noch unter der Vormundschaft und
dem Schutze eines Vollfreien stand; zweitens der vollfreigeborne Wehr-
hafte, der kein Allod hatte, sondern untergeordnet daheim blieb, oder
der sich freiwillig dem Dienst eines andern (mächtigem oder reichern)
Herrn anschloß, oder von ihm ein Gut gegen eine Abgabe oder gegen
gewisse Dienste, Feod genannt, zu Lehen trug und in den beiden