1851 -
Heidelberg
: Winter
- Autor: Dittmar, Heinrich
- Auflagennummer (WdK): 3
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Kap. 24. Das Interregnum.
gefallenes Lehen und untersagte denjenigen Deutschen, von denen
1230 Konrad der Vierte, Friedrichs Sohn, als Nachfolger im Reich
anerkannt worden war, nicht nur den Gehorsam gegen denselben, sondern
erklärte ihn auch seiner schwäbischen Erblande verlustig. Da Konrad sich
gegen die täglich anwachsende Kirchenpartei in Deutschland nicht halten
konnte, gieng er nach Italien. Vergebens erbot er sich dort, der Kirche
alle ihre Rechte und Besitzungen zurückzugeben: der Bann des Papstes
verfolgte auch ihn. Nun vereinigte er sich mit seinem Bruder Man-
fred, der unterdeß den größten Theil des sicilischen Reiches gewonnen
hatte, half ihm das allein noch widerstrebende Neapel erobern,
und war eben im Begriff sich wieder nach Deutschland auszumachen,
um noch seine Erbländer zu retten, da ward er krank und starb 1254
in seinem 27. Jahre als der letzte deutsche König aus bent hohenstau-
fischen Gcschlechte. Der vom Papst als Kaiser anerkannte Wilhelm
von Holland regierte noch zwei Jahre lang in Deutschland, konnte
jedoch nicht zu Macht und Ansehen gelangen, und wurde zuletzt 1256
in einem Kriege mit Flandern von den Friesen erschlagen.
Konrad Iv hatte einen zweijährigen Sohn, Konrad, von den Italienern
Konradin genannt, hinterlassen, für den Manfred nun das sicilifchc Reich
verwaltete. Denn Jnnoccnz ließ sich sogar herbei, dem Manfred Neapel
und Sicilien als Kirchenlehcn zu überlassen. Weil jedoch fortan
der Papst als Obcrherr darin nach Gutdünken schaltete, so erhob sich Manfred
mit den Ghibcllincn gegen ihn und brachte dem päpstlichen Heere eine Niederlage
bei, die den in Neapel unbaß befindlichen Papst so kränkte, daß er bald darauf
starb. Darauf befreite Manfred das Land von den Päpstlichen und ließ sich
(auf eine falsche Nachricht vom Tode Konradin's) von den sicilischen Großen 1258
die Krone ertheilen. (Von seinem Ausgang s. K. 24, 2.) ,
Kap. 2l. Das Interregnum.
(1.) Jihtt dem letzten Staufenkönig hatte das Reich sein Haupt
verloren und die Lebenskraft sich bloß in die Glieder zurückgezogen.
Die Welsenmacht war gebrochen, die Hohenstaufenmacht vernichtet;
die Fürsten hatten ihre Kaiser häufig im Stich gelassen, um nur für
sich zu sorgen und innerhalb ihres Gebiets die kaiserlichen Rechte an
sich zu nehmen. So kam's, daß die deutsche Kroue völlig machtlos
wurde, und daß, als König Wilhelm mit Tod abgetreten war,
siebenzehn Jahre hindurch, nämlich von
1336—1278 das sogenannte Interregnum eintrat, d. h. eine Zeit,
in welcher das kaiserliche Ansehen so gesunken war, daß kein deutscher