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1. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 158

1851 - Heidelberg : Winter
158 Kap. 24. Das Interregnum. gefallenes Lehen und untersagte denjenigen Deutschen, von denen 1230 Konrad der Vierte, Friedrichs Sohn, als Nachfolger im Reich anerkannt worden war, nicht nur den Gehorsam gegen denselben, sondern erklärte ihn auch seiner schwäbischen Erblande verlustig. Da Konrad sich gegen die täglich anwachsende Kirchenpartei in Deutschland nicht halten konnte, gieng er nach Italien. Vergebens erbot er sich dort, der Kirche alle ihre Rechte und Besitzungen zurückzugeben: der Bann des Papstes verfolgte auch ihn. Nun vereinigte er sich mit seinem Bruder Man- fred, der unterdeß den größten Theil des sicilischen Reiches gewonnen hatte, half ihm das allein noch widerstrebende Neapel erobern, und war eben im Begriff sich wieder nach Deutschland auszumachen, um noch seine Erbländer zu retten, da ward er krank und starb 1254 in seinem 27. Jahre als der letzte deutsche König aus bent hohenstau- fischen Gcschlechte. Der vom Papst als Kaiser anerkannte Wilhelm von Holland regierte noch zwei Jahre lang in Deutschland, konnte jedoch nicht zu Macht und Ansehen gelangen, und wurde zuletzt 1256 in einem Kriege mit Flandern von den Friesen erschlagen. Konrad Iv hatte einen zweijährigen Sohn, Konrad, von den Italienern Konradin genannt, hinterlassen, für den Manfred nun das sicilifchc Reich verwaltete. Denn Jnnoccnz ließ sich sogar herbei, dem Manfred Neapel und Sicilien als Kirchenlehcn zu überlassen. Weil jedoch fortan der Papst als Obcrherr darin nach Gutdünken schaltete, so erhob sich Manfred mit den Ghibcllincn gegen ihn und brachte dem päpstlichen Heere eine Niederlage bei, die den in Neapel unbaß befindlichen Papst so kränkte, daß er bald darauf starb. Darauf befreite Manfred das Land von den Päpstlichen und ließ sich (auf eine falsche Nachricht vom Tode Konradin's) von den sicilischen Großen 1258 die Krone ertheilen. (Von seinem Ausgang s. K. 24, 2.) , Kap. 2l. Das Interregnum. (1.) Jihtt dem letzten Staufenkönig hatte das Reich sein Haupt verloren und die Lebenskraft sich bloß in die Glieder zurückgezogen. Die Welsenmacht war gebrochen, die Hohenstaufenmacht vernichtet; die Fürsten hatten ihre Kaiser häufig im Stich gelassen, um nur für sich zu sorgen und innerhalb ihres Gebiets die kaiserlichen Rechte an sich zu nehmen. So kam's, daß die deutsche Kroue völlig machtlos wurde, und daß, als König Wilhelm mit Tod abgetreten war, siebenzehn Jahre hindurch, nämlich von 1336—1278 das sogenannte Interregnum eintrat, d. h. eine Zeit, in welcher das kaiserliche Ansehen so gesunken war, daß kein deutscher
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