1851 -
Heidelberg
: Winter
- Autor: Dittmar, Heinrich
- Auflagennummer (WdK): 3
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Kap. 48. Die Stiftung des deutschen Bundes.
entschloß sich daher, auf englische Großmuth bauend, sich freiwillig dem
Schutze der Regierung Englands anznvertrauen. Von dieser aber wurde
er, nach eingeholtem Beschluß der Verbündeten, als Europa's Ge-
fangener nach der Insel St. Helena (mitten im atlantischen
Ocean) geführt, wo das ungesunde Klima, die enge Haft und der
Mangel an gewohnter Thätigkeit den kräftigen Körper —, der Gram
aber über seinen Sturz, der Aerger über die unwürdige Behandlung,
die er vom englischen Gouverneur Hudson Lowe erfuhr, und eine
theilweise Erkenntniß seiner Irrungen den stolzen Geist dieses ehemals
Mächtigsten unter den Mächtigen der Erde beugte, bis er nach sechs-
jähriger Pein am 5. Mai 1821 sein Leben verhauchte.
Kurz nach Napoleon's Abgang von Paris zogen die Sieger und
gleich darauf auch die verbündeten Monarchen (die nun auch mit den
andern Heeren über den Rhein gerückt waren) zum andern mal in
Frankreichs Hauptstadt ein, und im zweiten Pariser Frie-
den wurde Frankreich auf die Gränzen von 17u0 beschränkt,
mußte alle in andern Ländern geraubten Schätze der Wissenschaft und
Kunst herausgeben, 700 Millionen Franken Kriegsentschädigung zahlen
und bis zu deren Abtragung ein Bundesheer von 150,000 Mann in
seinen Gränzländern und Gränzfestuugen aufnehmen.
Kap. 48. Die Stiftung des deutschen Bundes.
(1.) Einen Tag nach der zweiten Einnahme von Paris waren (den
9. Juni) auch die Wiener Congreßverhandlungen geschlossen
worden, von denen die deutsche Bundesacte vom 8. Juni 1815
(späterhin durch die Schlußacte v. 1819 ergänzt) einen Thctl ans-
macht. Was die Staaten Deutschlands betrifft, so ordneten sich
ihre Verhältnisse und Angelegenheiten folgendermaßen:
1. Elsaß und Lothringen, die Schweiz und die Nieder-
lande werden nicht mehr zu Deutschland gerechnet;
2. Oesterreich erhielt die jetzigen Königreiche Jllyrien und Dal-
matien, das lombardisch-venetianische Königreich, ferner Tyrol,
Vorarlberg, Salzburg, das Inn- und Hausruckviertel und seinen
ehemaligen Antheil an Gallizien;
3. Preußen erhielt für seine ehemaligen polnischen Länder die
Hälfte von Sachsen, und außerdem noch von Polen das jetzige
Großherzogthum Posen, nebst Danzig, Schwedisch-Pommern
sammt Rügen (für Lauenburg), ferner das ehemalige Großher-
zogthum Berg und Jülich, das Großherzogthum Niederrhein