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1. Lehrbuch der Vaterlands-Geschichte, von der Urzeit bis auf unsere Tage, für Baierns Volks-Schulen - S. 117

1826 - Kempten : Dannheimer
0“^ 117 ten Landes.freiheit Gerechtigkeit wiedcrfahren ließ, und einen Ab^nimling des baierischen Arnulfs znm Her- zog einsetzte. Die Landeshoheit der Herzoge Baierns erhielt unter Otto von Wittels buch rechtliche Kraft; indem Kaiser Friedrich I. glö Herr deö deutschen Rei- ches selbe feierlich anerkannte, dem Stamme der Pfalzgra- fen zu Scheuern das ewige Erbrecht auf Baiern zu- sprach, und zugleich erklärte, daß bei dem Erlöschen land- ständischer Familien im Mannsstamme jederzeit deren Gü- ter unmittelbar der herzoglichen Kammer zufallen, und nimmermehr durch den Kaiser, als eröffnete Lehen, ver- geben werden sollen. Das Recht der Belehnung ging also auf den Herzog Vaierns über, der nun die höchste Vogtschaft über Kirchen und Klöster in feinem Lande übte, selbst Pfalzgrafen zu Baiern aus alten Kö- riigsgefällen fetzte; dann Zölle und Münzstätte aulegen konnte, wo es ihm, nach seiner fürstlichen Fürsorge, be. liebteti— Die innere Verfassung Baierns gewann dadurch mehr an Festigkeit und Ausbildung. Das alte Wahlrecht der Stände, in Bezug auf den Landes- Regenten, war durch Ottos erbliche Einsetzung als erloschen zu betrachten. Die zahlreichen, Utächtigen und reichen Dunasten Baierns, welche bisher in ihren weiten Gauen unabhängig, ja mit Fürstengewalt schalteten, muß. ten nun den Herzog von Baiern als Oberherrn und Rich- ter ihrer Person erkennen, und ohne Weigerung alü Va- fallen Baierns auf den Hof- und Landtägen der Herzoge erscheinen; dadurch wollte Kaiser Friedrich I. den ge- fährlichen Aristokratengeist der geistlichen und weltlichen Stände bezwingen. — Von dieser Zeit an hörten aber die Bischöfe von Trient und Brixen auf, Landstande Baierns zu sein, weil das Land im Gebirge (Ty- rol) von Baiern, gegen die Natur feines Ur- te stand es, loögetrennt wurde. Frg. 90) Wie war das Leben der Freien und Ritter in damaligen Zeiten? Antw. Waffenführung war die vorzüglichste Be- fchäfligung des Adels während dem ganzen Mittelalter. Nichts war mit dem feierlichen Ernst r« vergleichen/ mit
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