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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. XVI

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
Xvi btnbcn, durch deren richtiges Verständniß wir vor Allem die Befähigung zu guten Staatsbürgern und Vaterlandsfreun- den erhalten, denn unsere Verfassung ist eben sowohl eine Schutzwchr unserer gesetzlichen Befugnisse und ein un, antastbares Heiligthum einer vernünftigen Freiheit, als ein Damm gegen freches Auflehnen wider Gesetz und Recht und wider zügellosen Mißbrauch der uns dadurch gesicherten höchsten Güter des Lebens. Vaterländische Geschichts- und Verfassungskenntniß vereint, predigen es laut, daß nur auf dem Wege der Sittlichkeit, Mäßigung und Acht- ung vor den Rechten Anderer das Glück des Vaterlandes er- langt und gesichert werden mag, und daß „eine Freiheit ohne Abhängigkeit und Beschränkung, eine Gleich- heit ohne Abstufung und Unterschied der Stände, ein Zustand endlich, der nur die Vorth eile des bürger- lichen Vereins gewähren und doch keine Lasten desselben enthal- ten soll, ein Unding, ein gespenstisches Traumbild ist, das zwar U alle Bande der Ordnung aufzulösen und alle Schrecken der Willkühr, Gewalt, des Eigennutzes und des blutigen Aufruhrs heraufzubeschwören vermag, aber nimmer uns ge- den kann, was allein Noth thut und zu unserm Frieden dient, denn alles Große und Vortreffliche reift nicht im Sturmschritte zur Vollendung, und neue Einrichtungen, welche noch unsere spaten Nachkommen beglücken sollen, können nicht über Nacht mit der Schnelligkeit der Pilze aufschießen. — Und so möge es denn immer mehr dahin kommen, daß Sachsens Bewohner nur Eine große und glück- liche Familie bilden und unser geliebtes Vaterland ein Land des Segens, der Zufriedenheit und des Friedens werde! — Also geschehe es! — ■-
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