1834 -
Dresden [u.a.]
: Arnoldi
- Autor: Philippi, Ferdinand
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Volksschule
- Regionen (OPAC): Sachsen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Sachsen
- Geschlecht (WdK): koedukativ
Wittwe des Oheims Friedrich des Streitbaren, die
mit dem Prinzen Wratislaw von Bohmen vermàhlt
war, und auch Anspruch auf Oestreich machte. Mark-
graf Heinrich hatte schon mit den Streitigkeiten wegcn
Thuringens vollauf zu thun, darum mochte er mit
Oestreich sich nicht befassen.
Achtes Capitel.
Die Verhältnisse der Markgrafen von Meißen
und der Bewohner dieses Landes bis zur Ver-
einigung mit Thüringen, 1247.
Die deutschen Markgrafen standen in der Regel,
auch nachdem ihre Würde erblich geworden war, unter den
Herzogen, auf deren Landtagen sie erschienen, und unter
deren Hauptpanier sie mit ihren Kriegsschaaren sich bei
Reichskriegen stellen mußten; doch schon sehr früh, (von
Meißen ist jedoch nicht bekannt wann?) wurden sie von
dieser Abhängigkeit befreit, und geboten mit gleicher Macht-
vollkommenheit in ihrer Mark, wie die Herzoge in ihrem
Herzogthum. Dennoch herrschten sie nicht so unumschränkt
in ihrem Gebiet wie die deutschen Fürsten in späterer
Zeit, das durfte damals selbst der Kaiser nicht. Alle An-
gelegenheiten, die das ganze Land betrafen, wurden mit
den Angesehensten und Weisesten des Landes berathen.
Freilich gab es noch nicht viel zu berathen, denn Steuern
wurden dem Landesherrn noch nicht gegeben, da derselbe
seinen und der Seinigen Unterhalt von den Einkünften seiner
Familiengüter bestritt, bei Kriegszügen aber jeder Lehns-
mann sich seine Mannschaft auf eigene Kosten ausrüsten
und unterhalten mußte. Gemeindesachen in einzelnen Gauen
machten die Gaugenossen unter sich ab, und so waren denn
Krieg und Frieden und wichtige Rechtshandel die Hauptsachen,
die auf einem Landtage vorkamen, auf welchem anfangs alle
freie Gutsbesitzer und alle Lehnsleute erschienen. Nach und
nach gestalteten sich die Landtage anders. Die ganz freien
Grundbesitzer gingen fast alle in den Stand der Lehnsmän-