1834 -
Dresden [u.a.]
: Arnoldi
- Autor: Philippi, Ferdinand
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Volksschule
- Regionen (OPAC): Sachsen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Sachsen
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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Fünfzehntes Capitel.
Das Herzogthum, auch später Kurfürstenthum
Sachsen unter der Herrschaft des Hauses
Aöcanien.
Graf Bern ha rd von Aöcanien hatte nach Hein-
richs des Löwen Sturz i. I.. 1128 zwar den Titel
eines Herzogs von Sachsen und den eines Erzmar-
schalls erhalten, allein es waren damit keine Länder ver-
bunden, und es blieb ungewiß, welche Gebiete das neue
Herzogthum Sachsen ausmachen sollte. Nach Bern-
hards Tode 1211 theilten seine beiden Söhnen sich in
seine Länder, der älteste, Heinrich, nahm die As ca Ni-
schen Erbländer, Al brecht der jüngere erhielt den Her-
zogstitel mit dem Erzmarschallamte und das Gebiet
an der Elbe, den Wittenberger Kreis, welches nach-
mals der Kurkreis hieß. Von der Zeit ist dieses Gebiet
stets für das eigentliche Herzogthum Sachsen gehalten
worden. Lauenburg war, als die Ascanischen Brü-
der theilten. im Dänischen Besitz, und kam, nebst der
Lehnshoheit über Nordalbingen, 1227 nach der Nieder-
lage der Dänen bei Bornhoerede an das Herzogthum
Sachsen.
Nach Herzog Alb rechts I. Tode 1260 theilten des-
sen beide Söhne; Albrecht Ii. nahm Wittenberg,
Johann Lauenburg, Beide stifteten besondere Linien,
Beide führten den Herzogstitel und übten die Lehnshoheit
über die sächsischen Grafen gemeinschaftlich. Auch er-
warben sie zusammen die Burggrafschaft Magdeburg,
zu welcher große Rechte und Einkünfte und beträchtliche
Besitzungen gehörten.- In der Folge besaß aber die Linie
Sachsen-Wittenberg allein das Burggrafthum, auch
brachte Albrecht Ii. 1290 die Grafschaft Brene an
sein Haus. Unter Rudolf I , dem Sohne und Nach-
folger Albrecht Ii. (reg. von 1298 — 1356) erhob sich
1308 ein Streit wegen des Kaiserwahlrechts zwischen bei-
den herzoglichen Linien. Bis dahin hatte es Wittenberg
geübt, nun wollte Lauenburg es auch handhaben, wurde
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