1834 -
Dresden [u.a.]
: Arnoldi
- Autor: Philippi, Ferdinand
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Volksschule
- Regionen (OPAC): Sachsen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Sachsen
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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Der Kurfürst schlug aber die Böhmen, so daß 2000 auf
dem Platze blieben und 1500 nebst dem Feld Herrn gefan-
gen wurden. Durch diesen Sieg ward die Makel früherer
Niederlagen getilgt. Der letzte Zweig der t h ü r i n g i sch e n
Linie, Friedrich der Friedfertige, starb am 4tenmai
1440 und seine Länder fielen an die meißnische Linie,
die nunmehr alle Wettinischen Länder beisammen hatte.
Auch nach dem Anfall dieser beträchtlichen Erbschaft
währte die gemeinschaftliche Regierung der beiden Brüder
fünf Jahre lang fort, dann beschlossen sie zu theilen.
Diese Theilung, die am loten September 1445 zu Alten-
burg erfolgte, gab gleich anfangs Veranlassung zu großen
Streitigkeiten. Dem sächsischen Rechte zuwider theilte
der jüngere Bruder und der Aelcere wählte. Wilhelm war
noch sehr jung und von zanksüchtiger Gemüthsart, dabei
übel berathen von Apel von Vitzthum, einem cigcnnüz-
zigen und ehrgeizigen Manne, der von der Uneinigkeit der
fürstlichen Brüder Nutzen zu ziehen hofite. Von diesem dazu
angeregt forderte Wilhelm, daß auch das Herzogthum
Sachsen mit zur Theilung kommen sollte, was doch nicht
geschehen konnte, weil es gegen die goldene Bulle stritt.
Die Theilung geschah also, daß Meißen dem einen, Thü-
ringen mit den fränkischen Gebieten dem andern zufal-
len, das Osterland aber zwischen beiden getheilt werden
sollte. Die Bergwerke, die Münze und der Zehnte blieben
Beiden gemeinschaftlich, so auch die Landesschulden, die noch
an 300,000 Gülden betrugen, wovon jedoch der Besitzer
von Meißen etwas mehr erhalten sollte als der von Thü-
ringen. Friedrich wählte Meißen, aber weder er
noch Wilhelm war mit seinem Antheil zufrieden, und
es erhob sich zwischen Beiden ein weitschichriger Hader, den
zu schlichten sich die Landstände erboten. Sie beriefen dazu
noch den Erzbischof Friedrich von Magdeburg, den
Kurfürsten Friedrich Ii. von Brandenburg und den
Landgrafen Ludwig von Hessen, und durch deren Vermit-
telung kam am Uten December 1445 der schiedsrichterliche
Ausspruch, der Hallische Machtspruch, zu Stande, durch
den einige nicht sehr bedeutende Abänderungen in der Theilung
gemacht wurden, und dem sich beide Brüder unterwarfen.
Nun hätten die beiden fürstlichen Brüder in Friede und