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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 112

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
112 sandte, doch seine Behauptungen dem Urtheile der Kirche unterwarf. Papst Leo hielt anfangs diesen Streit für einen blo- ßen Zank zwischen den Dominikanern und Franzis- kanern, wie er schon oft Statt gehabt hatte, und wollte sich nicht drein mischen; doch die Dominikaner ließen nicht nach, um die Bestrafung Luthers zu bitten, bis er end- lich im Juli 1518 eine Vorladung an Luther erließ, sich binnen 60 Tagen in Rom zu stellen. Auch der Kaiser- Maxi miti an bat den Papst, dem Gezänke ein Ende zu machen. Luther war bereit nach Rom zu gehen, dock- die Universität wollte ihn nicht ziehen lassen, und Kurfürst Friedrich, der Luthern als die schönste Zierde seiner neuen Universität nicht verlieren wollte, vermittelte es da- hin, daß er diese Reise, von der er wahrscheinlich nie zu- rückgekehrt wäre, überhoben wurde, und der Cardinal Tho- mas de Vio de Gaeta, gewöhnlich Cajetangenannt, der an den Reichstag zu Augsburg gesandt war, den Auftrag erhielt, den Streit zu untersuchen und darüber zu entscheiden. Wie bei dieser Gelegenheit, so wird überall bei der Kirchenverbesserung der Finger der Vorsehung sicht- bar durch das Zusammentreffen vieler günstiger Ilmstände, wodurch cs allein möglich war, daß die so oft rettungslos scheinende gute Sache doch aufrecht erhalten wurde und doch endlich den Sieg davon trug. Schwerlich hätte Leo Luthern von der Reise nach Rom entbunden, wenn ihm nicht daran gelegen gewesen wäre, den Kurfürsten Fried- rich von Sachsen zu schonen, weil dieser dazumal gerade dem Kaiser Maximilian, der die Wahl seines Enkels Karl zum römischen Könige betrieb, zuwider gewe- sen war. Auch Papst Leo wollte diese Wahl Hintertrei- den, und deshalb war er dem Kurfürsten in seinem Begeh- ren zu Willen. Luther erschien in Augsburg, nachdem er sicheres Geleite erhalten hatte, vor dem Cardinal, der ihn freundlich empfing und sich mit ihm in einen gelehr- ' ten Streit einließ; doch da er dem Doctoc nicht gewachsen war, verlangte er unbedingten Widerruf. Luther erklärte, daß er nur dann widerrufen könne, wenn ihm das Irrige seiner Behauptungen erwiesen sei, erbot sich aber seine Sätze der Entscheidung der Kirche oder auch einiger Uni-
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