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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 153

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
153 was er einem andern Fürsten geraubt und was er unmög- lich für sich selbst behalten konnte; auch war das Geschenkte von geringem Werth wenn die landesherrlichen Gerechtsame der deutschen Fürsten und die Gewissensfreiheit dafür auf- geopfcrt werden sollte. So dachte Moritz, und da der Kaiser nicht hielt, was er in der Wahlkapitulation feier- lich versprochen hatte, sondern immer größere Eingriffe in dierechte der deutschen Fürsten machte, so hielt sich Moritz auch nicht langes zur Anhänglichkeit und Treue gegen ihn verpflichtet. Allein gegen den mächtigen und staatsklugen Kaiser, gegen den gewaltigen Herrn der reichsten Länder zweier Erdtheile konnte ein Kurfürst von Sachsen nicht so geradezu feindlich auftreten, dazu war alle nur mögliche Klugheit und Vorsicht nöthig, und Moritz suchte seinen Meister darin. Die mancherlei Forderungen des Kaisers an ihn, die der deutschen Freiheit und der evangelischen Reli- gion nachtheilig waren, verweigerte er nicht gerade zu, aber er wußte solche Ausreden zu machen, daß er dem Kaiser eigentlich nichts zugestand, und derselbe doch nicht an sei- nem guten Willen zweifelte und ihn fortwährend für seinen getreuesten Anhänger hielt. Das war besonders mit dem Interim der Fall. So hieß nemlich eine von zwei rö- misch-katholischen und einem protestantischen Geistlichen auf Befehl des Kaisers entworfene Vorschrift, wie es mit den Kirchengebräuchen, bis eine allgemeine Kirchenversamm- lung darüber entschieden haben würde, gehalten werden solle. Dieses Interim war so übel gerathen, daß cs weder den Katholiken noch den Protestanten zusagte; erstere glaubten, daß den Evangelischen zu viel eingeräumt sek, diese dagegen meinten, und wohl mit Recht, daß sie zu viel aufopfern sollten und ihnen zu wenig zugestanden wäre. Kurfürst Moritz antwortete auf das kaiserliche Ansinnen, das Interim in seinem Lande einzuführen, daß er aber zuvor mit seinen Ständen und Theologen darüber berathen müsse. Wirklich ließ er weitläufige Berathung darüber durch evangelische Geistliche, die nach Pegau, Torgau, Leipzig und Iüterbogk zusammen berufen wurden, anstellen und eine neue Kirchenordnung, das sogenannte Leipziger Interim, durch Melanchton entwerfen, welches zwar von dem kaiserlichen abweichend, doch aber-
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