Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 162

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
162 und Wappen der Burggrafen zu Meißen. Schon 1659 hatte er die Güter der Familie Berbisdorf, die später das Amt Laut erst ein bildeten, und zu gleicher Zeit von dem Grafen zu Schönburg die obere Grafschaft und einen Theil der Grafschaft Hartenstein gekauft. Wohl nur des dadurch zu erlangenden Vortheils we- gen bemächtigte sich August der Obervormundschaft über die Kinder des Herzogs Johann Wilhelm von Wei- mar 1573, zu welcher ihm kein Recht zustand, da der Ver- storbene in seinem Testamente den Pfalzgraftn Ludwig und den Herzog Alb recht von Mecklenburg zu Ober- vormündern ernannt hatte. Er erlangte dadurch die Hälfte der Grafschaft Henneberg nach dem Tode des letzten Grafen Ernst 1583. Damit die tief verschuldeten gräflich mansfeldischen Besitzungen, von denen ein Theil unter sächsischer Landeshoheit stand, nicht in fremde^ Hände gerathen möchten, brachte August, durch Verträge mit Magdeburg und Halberstadt, die Sequestration der Grafschaft Mansfeld an sich und erhielt dadurch seinen Nachkommen diese Besitzungen. In einem Streite mit dem Stifte Quedlinburg erwarb August 1574 J der Stifts, steuern mit der Erbvogtei des Stiftes und mit Schloß und Vozrei Lauenburg. Wichtige Erwerbungen waren die drei Hochstifter, Merseburg 1561, Naumburg 1565 und Meißen 1581. Zwar wurden diese Stifte noch nicht unmittelbar mit dem Kurstaate vereinigt, allein es mußten stets zu Administratoren, Prinzen aus dem sächsischen Hause, erwählt werden, und ihre Gebiete kamen unter kur- fürstliche Verwaltung. Wohlthätiger noch, wie durch seine Gebietserweiterun- gen, wirkte Kurfürst August durch seine Verbesserung der Gesetzgebung und Verwaltung seines Staates und hatte darin unter allen Fürsten seiner Zeit seines Gleichen nicht. Besonders rühmlich war es von ihm, daß er tüchtige Rätbe und Beamte zu wählen, und ihren Rath wohl zu benutzen wußte. Schon bald nach seinem Regierungsantritt mußte ihm der Hofrichter Melch i o r von O sse, ein alter treuer Diener, der schon unter vier Fürsten Sachsens gestam den hatte, eine Schrift entwerfen, worin alles das enthalten war, was dem Staate dienlich und nothwendig seyn konnte,
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer