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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 171

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
171 Hofstaat, jährlich 20,000, tn der Folge aber 30,000 Gulden. Gleich nach dem Antritt der Vormundschaft ließ der Herzog den Kanzler Krell, auf Verlangen der Kurfürstin und einiger Adeligen, verhaften und ihm, nachdem er lange auf dem König stein gesessen, den Proceß machen. Ihm konnte weder Untreue, noch Verrath, noch sonst ein Ver- brechen bewiesen werden, und seine einzige Schuld war, daß er die calvinischen Lehren in Sachsen einzuführen ge- strebt hatte. Sein Proceß wurde in die Lange gezogen und kostete dem Staate 118,000 Gulden. Der Unglückliche wurde nach einer 10jährigen Heft, nachdem Christian Ii. die Regierung selbst angetreten, hingerichtet. Um den Cal- vinismus auszurotten, beschlossen die Stände auf dem Landtage zu Torgau 1592 eine allgemeine Kirchen Vi- sitation und ließen vier Glaubensartikel entwerfen, die jeder Staatsdiener unterschreiben mußte, um sich als recht- gläubiger Lutheraner auszuweisen. Uebrigens zeigte sich der Vormund als einen milden, gerechten und friedliebenden Regenten und stellte das gute Vernehmen zwischen Sach- sen und Oestreich wieder her, welches seit den letzten ,-Regierungsjahren August's gestört worden war. Kurfürst Christian Ii. übernahm am 23. Septem- der 1601 die Regierung selbst, und die Vormundschaft über seine beiden minderjährigen Brüder. Die Hinrichtung Krell's, die bald nach seinem Regierungsantritt erfolgte, fällt nicht sowohl dem Kurfürsten, als vielmehr den glü- henden Feinden des Kanzlers zur Last, die durch unrecht- liche Mittel seine Verurtheilung zu bewirken wußten. Gleich darauf führte Christian Ii. den Religionseid ein, den alle Staatsdiener auf das Concordien buch ablegen mußten, dann stiftete er 1602 den Kirchenrath in Dresden, und versetzte 1607, auf Antrag der Stände, das Obercon- sistorium von Meißen nach Dresden zurück. Seit dem Tode des Kurfürsten August war Kur- sachsens Ansehen im Auslande in Verfall gerathen, weil es den Regenten an Kraft und Thätigkeit, wohl auch att Erfahrung gefehlt hatte, den, ihnen nach ihrem Stande.ge- bührenden Einfluß auf die Angelegenheiten des deutschen Reiches, zu behaupten. Dieß war denn auch wohl die Ur- sache, daß Christian Ii., als i. I. 1609 der Herzog
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