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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 204

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
204 Herzog Johann Georg von Sachsen - Weißen- sels übernahm, und das endlich dem evangelischen Geheimen- rath in Dresden übertragen wurde. Allein es blieb doch nicht ohne einige Zumuthungen, die nur durch die große Standhaftigkeit der geistlichen Behörden und der Stande ohne Folgen blieben. Auch wurde ein, die Rechte der Stande beeinträchtigender .Revisionsrath errichtet, der zu großen Beschwerden veranlaßte und dessen Aufhebung die Stände 1700 -durch die Bewilligung einer Million Gul- den erkauften. Wie nachtheilig die neue Krone dem Kurfürstenthume Sachsen wurde, ist aus den Veräußerungen ersichtlich, die Friedrich August machte, um das nöthige Geld zur Behauptung seiner Würde zu erhalten. Seine Ansprüche an das Herzogthum Sachsen Lauenburg verkaufte er an Braunschweig - Lünebur'g für 1 Million und 100.000 Gulden, die Erbvogtei über Quedlinburg und die Aemter Lauenburg, Levenberg, Gersdorf und das Reichsscholzenamt in Nord hausen für 300,000 Thaler an Brandenburg, und die Landeshoheit über den albertinischen Antheil an Henneberg am 4. September 1700 an den Herzog von Sachsen -Zeiz für 43.000 Thaler, am 10. März 1698 das Amt Petcrsberg, den letzten Rest der alten wetti nischen Stamm-Graf- schaft für 40,000 Thaler an Brandenburg auf Wieder- kauf, 1698 das Amt Borna an den Herzog von Gotha für 45,000 Gulden, das Amt Gräfen Hein ich en für 45.000 Thaler an die Fürstin Henriette von Anhalt- Dessau; an Hannover den Antheil an der Grafschaft Mansfeld für 600,000 Thaler 1707, an Sachsen- Weimar 1712 das Amt Pforta für 100,000 Gulden. Doch wurden diese 4 letzteren Veräußerungen spater wieder eingelöst. Noch andere Mittel, Geld aufzutreiben, wurden versucht, so unter andern die Errichtung der Depositen- bank, für welche die Geleits -Accise, Hütten - und Farben- werke zur Sicherheit verpfändet wurden, doch da die Stän- de mit Ernst darauf bestanden, daß keine gerichtlichen De- positen und Gelder von Unmündigen, Kirchen und frommen Stiftungen mit hineingezogen werden sollten, worüber sie
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