1834 -
Dresden [u.a.]
: Arnoldi
- Autor: Philippi, Ferdinand
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Volksschule
- Regionen (OPAC): Sachsen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Sachsen
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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sehnliche Vermehrung des Einkommens von dieser Haupl-
quelle des Reichthums Sachsens zur Folge hatten. Das
in Wien erfundene Amalgamiren oder Anquicken
der silberhaltigen Erze durch Quecksilber wurde in Sach-
sen durch den Bergrath G e l l e r t eingeführt und wesent-
lich verbessert. Durch das A mal g a m i r werk bei Frei-
berg wurden jährlich 10,000 Klafter Holz erspart und der
Silberertrag ungemein vermehrt. 1762 betrug die Aus-
beute von Silber 14,400, lsoi 82,700 Mark; der Werth
der andern Bergbau-Erzeugnisse und Fabrikate belief sich
1791 auf 742,000, i. I. 1797 bereits auf eine Million
638,000 Thlr. an Werth und über 50,000 Menschen wa-
ren dabei beschäftigt.
Daß keine allgemeine und durchgreifende Verbesserung
der Gesetzgebung im Ganzen unter Friedrich August
Iii. erfolgte, obgleich solche schon nach dem siebenjährigen
Kriege für unumgänglich nothwendlg erachtet wurde, lag
wohl an der großen Umständlichkeit und Gründlichkeit, die
nicht ohne Grund den Sachsen als ein Erbfehler vor-
geworfen wird. Doch ist nicht zu laugnen, daß im Einzel-
nen viel Zweckmäßiges geschah. So wurde 1780 und 1784
in einigen Aemtern der Anfang mit der Aufhebung der
Iustizpacht gemacht, weil die Sportelsucht der Pachter und
der Justitiare schreckliche Bedrückungen verursachte. Um den
Prozeßgang zu beschleunigen, wurden 1788 bei dem Appel-
lationsgerichte statt der bisherigen halbjährigen Sitzungen
dreiwöchentliche eingeführr, auch ward die Zahl der
Räthe vermehrt und in zwei Senate vertheilt. Bei der
peinlichen Rechtspflege wurde schon 1770 die Folter und
der Staupenschlag abgeschafft, die Landesverweisung ganz,
die Todesstrafe in vielen Fällen aufgehoben^und die Dpe-
cialinquisition beschränkt. Da nunmehr häufig Festungs-
bau oder Zuchthausstrafe erkannt wurde, so mußten die
Zuchtanstalten zu Waldheim und Torgau erweitert,
und mit einer neuen zu Zwickau 1775 vermehrt werden. (
In der Polizeigesetzgebung wurden viele zweckmäßige
Verordnungen erlassen und die dazu erforderlichen Einrich-
tungen getroffen. Sie hier alle anzuführen würde zu weit-
lauftig sein, daher nur einige der allgemeinsten erwähnt
werden sollen. Eine verbesserte Gesindeordnung erschien