1834 -
Dresden [u.a.]
: Arnoldi
- Autor: Philippi, Ferdinand
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Volksschule
- Regionen (OPAC): Sachsen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Sachsen
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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gen des Wildes gesichert, und 'er konnte sich der Frucht seines
sauren Schweißes freuen. Uebrigens wurde bald bekannt,
daß der König Willens sei, Alles so zu lassen, wie es sich
unter der vorigen Negierung befunden habe. Damit waren
zwar die Beamten und Bevorrechteten zufrieden, allein die
Mehrzahl des Volks sehnte sich nach Verbesserungen, deren
Nothwendigkeit augenscheinlich wurde.
Um das mangelhafte Bestehen der Einrichtungen weni-
ger fühlbar zu machen, und die billigen Wünsche des Volkes
zu befriedigen, wurden eine Menge zweckmäßiger Verord-
nungen erlassen, die im Einzelnen manches Gute feststellten,
anderes vorbereiteten, allein zum Theil durch die Langsamkeit,
womit sie in Vollziehung gesetzt wurden, und durch den
Kampf, den sie mit den alten Formen zu bestehen hatten,
doch nicht immer das leisteten, was damit beabsichtigt wur-
de. Das war besonders bei der Gesetzgebung und bei der
Polizei der Fall. Besonders bei der letzten herrschte eine
große Thatigkeit, was die Gesundheits - und Wohlfahrtspo-
lizei betrifft; doch kamen auch häufig Klagen vor, daß die
Polizei zu weit um sich griff und. sich die gesetzgebende und
richterliche Gewalt anmaße. Eine Verordnung vom 22.
Marz 1828 gebot die Einrichtung von Bürgergarden in
allen Städten von wenigstens 1000 Seelen, in welchem
Fall sie 10 Mann stark und dann auf jede 500 Seelen um
5 Mann steigen sollte. Der Zweck des unentgeldlichen
Dienstes war die Erhaltung der polizeilichen Ordnung, Ruhe
und Sicherheit im Krieg und Frieden. Bei dem Kriegs-
wesen wurden einige Ersparungen gemacht und eine Ver-
einfachung des Geschäftsganges eingeführt. Einige kostspieli-
ge Stellen bei dem Oberkanimerherrn - Amt wurden einge-
zogen. Auf dem Landtage 1830 wurde ein Erlaß von 2
Quatembern und 2 Pfennigen festgesetzt, was seit lan-
gen Jahren nicht hatte geschehen können, doch das Ober-
steuer - Collegium hatte so musterhaft gewirtyschaftet, daß
beinahe 1 Million Ueberschuß vorhanden war, die dem Lan-
de zu Gute kam. Auf dem Landtage bekundete sich ein
Zwiespalt der Meinungen, indem ein Theil der Stande für
die Beibehaltung alles Bestehenden stritt, der andere aber
auf zeitgemäße Veränderungen drang. Die Ritterschaft bat
um Vorlegung einer allgemeinen Uebersicht des Staats-