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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 300

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
300 liches von ihren Vorrechten aufgeben, während Andere, durchdrungen von der Ueberzeugung, daß die Einzelnen auf einen Theil ihrer Vorrechte verzichten müßten, wenn das Ganze gewinnen sollte, auf die Abschaffung so man- cher Privilegien drangen, die mit dem Bedürfnisse der Zeit im Widerspruche standen. Der Kampf war lang und hart, denn es galt hier die Aufgabe wohlerworbener Rechte, die, da sie durch Vertrage erlangt worden waren, den Besitzern ohne ihre Einwilligung nicht genommen werden konnten. Die wichtigsten Angelegenheiten, die unmitlelbar in das Leben des Staates griffen, und entscheidend auf dessen künftige Gestaltung einwirkten, mußten in Frage kommen und entschieden werden. Die Vertretung des Volkes in zwei Kammern und deren Zusammensetzung, die Ablösbar- keit der Frohnden und Servituten, die Patrimonialjuris- drction, die Feststellung der Wahlordnung, die Bestim- mung der Civilliste, die Ausscheidung des Staatsguts, die Oeffentlichkeit der Verhandlungen, die Vereinigung der Lausitz mit den alten Erblanden, die Unterordnung der katholischen Geistlichkeit unter einen protestantischen Cultus- minister, das waren die Hauptgegenstande, worüber ent- schieden werden mußte, und die lange und heftige Erör- terungen veranlaßten. Nach einer 6 monatlichen Arbeit waren endlich die Hauptschwierigkeiten besiegt, und unter eifriger Mitwirkung des allgemein geliebten Prinzregenten und dessen edlen Ministers von Lindenau das mühevolle Werk zu Stande gebracht, welches allein durch den ernst- lichen Willen, die Freisinnigkeit und die großmüthigen Verzichtleistungen der Regierung auf mehrere althergebrachte Vorrechte, möglich geworden war. Mag die neue Verfas- sung , wie alles Menschliche, noch Manches zu wünschen übrig lassen, so ist doch nicht in Abrede zu stellen, daß sie unverkennbar daß Werk der besonnensten Berathung und des achtbarsten Eifers für das Wohl ^des Vaterlandes ist, und daß sie, da sie noch keineswegs für abgeschlossen anzu- sehen, um so mehr sich dazu eignet, diejenigen Verbesserungen und Ergänzungen in sich aufzunehmen, die die Erfahrung als bewährt gesunden hat. Die neue Verfassungsurkunde enthalt im Wesentlichen folgende Festsetzungen.
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