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1. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 86

1868 - München : Lindauer
—” 86 Innere Zustände Bayerns unter der Leibeigenen war dadurch gemildert, daß ihnen zur Belebung ihres Fleißes die Erwerbung eines Eigenthums uitb die Erkau- fung ihrer Freiheit zugestanden wurde. Das Eigenthum konnte der Leibeigene auf seine Kinder vererben, doch durfte der Herr ein Stück aus der Erbschaft (das Besthaupt) nehmen. ° Ebenso konnte der Leibeigene eingeschränktes Eigenthum gegen Erlegung einer bestimmten Summe (Laudemium) vom ersten mtb jeden folgenden Besitzer (Maier) und gegen eine jährliche Gilt erlangen. Die alten bajoarischen Gesetze und die karolingischen Kapitularien kamen im Laufe dieses Zeitraumes außer Gebrauch. An ihre Stelle trat das Herkommen mit Beimischung römischer Gesetze. Das Recht wurde aber noch öffentlich in Gemeinden-, Propst-, Vogt- und Grafengerichten und herzoglichen Gedingen gesprochen. Die Grafcngerichte hießen jetzt Landgerichte. Besonders reich ist dieser Zeitraum an Stiftungen von Klöstern, Collegiatstiftern und gegen das Ende zu in Folge der Kreuzzüge vonspitälern und Lepros enhäusern. Mehr als 120 Klöster und Collegiatstifte wurden theils aus ihrer Zerstörung durch die Ungarn wieder hergestellt, theils neu begründet. Auch hierin ging der Bischof Wolfgang von Regcnsburg voran, der das Münster zu St. Paul für Nonnen stiftete und Brigitta, die Tochter des Herzogs Heinrich Ii als erste Aebtissin einsetzte; der Bischof Gebhard von Regensburg gründete 997 eine halbe Stunde südlich von Regensburg beim Genstall (hentzutag Knmpf- mühl) für Mönche und Nonnen, welche nach der Regel des hl. Benedikt lebten, das Kloster Prüel, das 1484 den Kart- häusern eingeräumt wurde; der deutsche König Heinrich Ii der Heilige (1002 — 1024) erneuerte 1009 das Kloster Osterhofen, das er mit Chorherren besetzte und gleich dem Stift zur alten Kapelle in Regensburg dem von ihm (1007) gestifteten Bisthum Bamberg unterstellte; 1010 stellte derselbe Heinrich in Regensbnrg das Kloster- gebäude und die Kirche von Obermünster vom Grund aus neu her und Unterzeichnete die Urkunde zur Wiederaufrichtung des Klosters Polling; 1011 setzte eck Bischof Egilbert von Freysing bei Kaiser Heinrich Ii durch, daß die Güter des Stiftes Weihen- stephan getheilt und die eine Hälfte den auf den Veitsberg innerhalb der Stadt zu transferirenden Canonikern gelassen, die
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