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1. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 133

1868 - München : Lindauer
Oberbayern unter Rudolf 1), dem Stammler. 133 Schwabeck; das Schloß Donauwörth wurde vom Grund aus zerstört. So viel Unglück auf ein Mal machte auf Rudolf einen schmerzlichen, ja niederschlagenden Eindruck. Da er seine Mutter für die Hauptursache dieser Unfälle hielt, so beschloß er, selbe durch einen Gewaltstreich ihres bisherigen Einflusses zu berauben. Im Jahre 1301, zu einer Zeit, wo König Albrecht am Rhein mit der Belagerung der Mainz'schen Stadt Bingen vollauf beschäftigt war, ließ er seine Mutter, seinen Bruder und den Rathgeber beider, den Ritter Konrad von Oettlinger (so genannt von der Burg Oettling an der Donau bei Psöring) auf dem Schlosse Schiltberg aufheben und gefangen nach München führen unter dem nichtigen Vorwände, daß zwischen seiner Mutter Mathilde und dem Ritter von Oettlinger eine ungeziemende Vertraulichkeit bestehe. Nach längerer Haft ließ sich die Herzogin-Wittwe herbei, gegen Zusicherung eines standesmäßigen Jahresgehaltes den Negierungsgeschäfteu zu ent- sagen, begab sich aber, als sie in Freiheit gesetzt war, nach Nördlingen zu ihrem Bruder Albrecht, dem sie mit tiefer Wehmuth die von ihrem Sohne evíittene Mißhandlung klagte. Als sich die Nachricht verbreitete, daß König Albrecht den zwischen Rudolf und seiner Mutter Mathilde geschlossenen Vertrag für ungiltig erkläre, weil derselbe erzwungen sei, er- grimmte Rudolf dergestalt, daß er den noch immer gefangen gehaltenen Oettlinger ohne richterlichen Spruch im Gefäng- niße enthaupten ließ. Aus Furcht vor Albrechts Rache stellte sich Rudolf zu Nördlingen vor dem König und erhielt Ver- zeihung auf die Bedingung hin, daß er seinem Bruder und der Mutter eine beschränkte Mitherrschaft zukommeu lasse (1301). Der Anfang der gemeinsamen Regierung wurde damit genracht, daß beide Herzöge (am 2. Januar 1302) zu Schnaittach eine Urkunde Unterzeichneten, durch welche die Herren, Prälaten, Grafen, Freien, Dienstmannen, Ritter, rittermäßige Mannen auf dem Lande und in den Städten, Bürger und Bauleute den beiden Herzögen „eine gemeinsame Viehsteuer" (so ge- nannt, weil sie nach dem Viehstande entrichtet wurde) bewilligten und dafür die Erlaubniß erhielten, sich miteinander zu einigen. Diese Urkunde bildet die Grundlage der nachherigen
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