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1. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 162

1868 - München : Lindauer
162 Brandenburg und die Niederlausitz unter Otto V. andere Tochter des Kaisers, Katharina, zur Frau, die zuvor an den österreichischen Herzog Nudolf Ii verheirathet und seit 17. Juli 1365 Wittwe war. Nicht volle zwei Monate nach der Vermählung Otto's V starb Ludwig Yi der Römer (14. Mai 1366) kinderlos, und des Kaisers Eidam, Otto V, hatte nun Brandenburg und die Niederlausitz allein zu verwalten. § 69. Otto Y (1366—1373) kümmerte sich wenig um die Negierung und zog sich durch seine lockere Lebensweise viele Unruhen und Verdrießlichkeiten zu. Um Geld zur Befriedigung seiner Vergnügungssucht zu erhalten, verpfändete er sogar seine ordentlichen Landesgefälle und verkaufte das Münzrecht, wodurch er allgemeine Unzufriedenheit erregte. In dem Kriege, der 1370 mit Pommern ansbrach, ermannte er sich, gerieth aber in eine bedenkliche Lage, weil ihn sein Schwiegervater, der Kaiser Karl Iv, ganz ohne Hülfe ließ. So zur Einsicht geführt, daß er von dem Hause Luxemburg nichts Gutes zu erwarten habe, vertraute er sich seinem Bruder Stephan Ii an, der sogleich seinen Sohn Friedrich (1371) nach Brandenburg schickte. Kaum war dieser iu Brandenburg angekommen, so stieß Otto V die Erbverbrü- derung mit Kaiser Karl um und setzte, da er von seiner Ge- mahlin Katharina, die von ihm getrennt (zu Prag) lebte, keine Leibeserben zu erwarten hatte, seine Bruder und seine Neffen als Nachfolger in der Mark ein. Friedrich half jetzt seinem Oheim die Pommern besiegen und kehrte gegen das Ende des Jahres 1371 nach Bayern zurück. Im Mai 1373 ging Friedrich abermals nach Brandenburg und brachte dem von allen Geldmitteln entblößten Otto V 200,000 Gulden, wofür ihn dieser die Altmarkund Priegnitz verpfändete und durchsetzte, daß dem Prinzen Friedrich und seinen Erben in der Mark ge- huldigt wurde. So bald der Kaiser hievon Nachricht erhielt, besetzte er die Mark mit überlegener Macht, so daß Otto V und sein Neffe Friedrich gezwungen waren, die Niederlansitz und Bran- denburg mit Vorbehalt der Kurwürde an des Kaisers Söhne Wenzel, Sigmund und Johann (17. und 18. August 1373) abzutreten. Dagegen übergab der Kaiser die meisten seiner in
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