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1. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 183

1868 - München : Lindauer
Bayern-Ingolstadt unter Stephan Iii, d. Kneyffel. 183 und seine Söhne Ernst und Wilhelm Nachfolgen sollten, in hohem Grade stürmisch. Noch im Todesjahre ihres Vaters geriethen Ernst und Wil- helm mit Stephan Iii und seinem Sohne Ludwig dem Ge- barteteil in Streit, weil letztere nach der Alleinherrschaft strebten und die Stadt München für sich allein wollten. Dazu kam noch ein Zerwürsniß unter der Bewölkerung Münchens selbst, dadurch hervorgerufen, daß die gemeinen Bürger dem aus Patriciern oder Adelsbürgern gebildeten Stadtrathe angeblich wegen versäumter Rechnungsstellung (über den Zeitraum von 1390 — 1397), in Wahrheit aber, weil sie demselben wegen seiner Anhänglichkeit an die Herzöge Ernst und Wilhelm abgeneigt und entschloßen waren, sich an der obrigkeitlichen Macht (am innern und äußern Rath) Antheil zu verschaffen, am 6. Mai 1398 das Stadtregiment ent- rißen, die Räthe unter Einziehung ihres Vermögens für immer aus der Stadt verbannten und am 1. Juni 1398 einen neuen Rath und ein neues Gemeindekollegium einsetzten. Bei dieser be- denklichen Gährung unter den Bewohnern Münchens entschloßen sich die vier Herzöge, ihren Streit vor ein Schiedsgericht zu bringen, welches aus zwanzig Männern der beiderseitigen Landes- theile und einem Obmann unter dem Vorsitze des Kurfürsten Rupert Iii Klein von der Pfalz und dem Grafen Eber- hard Iv von Württemberg zusammengesetzt wurde. Dieses entschied am 4. Juli 1398 zu Göppingen: „Alle Fehde soll abgethan, die Regierung gemeinsam sein; doch gebühre dem Her- zoge Stephan Iii der Vortritt; es sei den vier Herzögen zu huldigen, das Einkommen des Landes aber unter sie zu theilen." Die gesammte Landschaft unterwarf sich dem Spruche und leistete den vier Herzögen denxeid der Treue, wogegen sie durch den 21. Freiheitsbrief Bestätigung aller bisher gewonnenen Freiheiten er- hielten (31. Juli 1398). Nicht so leicht kamen die Herzöge Ernst und Wilhelm mit den Münchnern zur Ruhe, die nur dann huldigen wollten, wenn ihnen die Herzoge Ernst und Wil- helm ihre Freiheiten „bis auf den heutigen Tag (d. i. bis zum 31. Juli 1398)" bestätigen würden, um so ihrem Gewalt- streiche, den sie am 6. Mai 1398 gegen den Stadtrath verübt hatten, die herzogliche Genehmigung zu verschaffen. Da die beiden Herzöge dieß verweigerten und die Freiheiten der Münchner nur „bis zuin Tode ihres Vaters" bestätigen wollten, so schlossen die Bürger Münchens mit den Jngolstädter Herzogen Stephan Iii und Ludwig dem Gebarteten am 8. September 1398 ein Bündniß. Ein Vermittlungsversuch, den ein Landschafts - Aus- schuß von 24 Mitgliedern unternahm-, machte die Münchner nicht
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