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1. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 247

1868 - München : Lindauer
Bayern unter Maximilian I. 247 den Besitz Oberösterreichs, wenn etwa das Tauschobjekt verloren gehen sollte. Um zu verhüten, daß Dänemark sich mit Schweden verband, wurde dem Könige Christian Iv ein sehr glimpflicher Friede zu Lübeck (1629) bewilligt, in dem er alle seine verlornen Länder zurückerhielt imb nur jeder Verbindung wider den Kaiser entsagen mußte. Die wiederholte Schwächung, welche die Macht der Pro- testanten in den letzten Jahren erlitten hatte, wollte der Kaiser benutzen, um das Uebergewicht des Katholizismus im Reiche herznstellen und zu sichern, wie ihm dieß in seinen Erblanden bereits nach der Schlacht am weißen Berge gelungen war. Daher forderte er durch das Restitutions-Edikt (6. März 1629) alle seit dem Pas sau er Vertrage (1552) von den Protestanten Ungezogenen geistlichen Güter *) zurück und bestimmte zugleich, daß die Vortheile des Augsburger Rcligionsfriedens (1555) nur für die Bekenner der Augsburger Confession gelten, andere Secten aber nicht geduldet werden sollten. Die Vollziehung dieses Ediktes ward von Wallcnstein im Verein mit Truppen der Liga streng durchgeführt. Daher erhoben ans dem Reichstage zu Regenöbur g (3. Juni 1630), den der Kaiser versammelt hatte, um seineil Sohn Ferdinand zum römischen Könige wählen zu lassen, katholische und pro- testantische Stände, namentlich Bayerns Kurfürst Maxi- milian, so laute Klagen über den wegen seiner raschen Er- hebilng und seiner unumschränkten Gewalt allgemein verhaßten Wall enstein und die von seinen Truppen (angeblich) gemachten Uebergriffe, daß der von meisterhaften Schachzügen diplomatischer List und Schlauheit umgarnte Kaiser sich zu dessen Eiülassnng verstand. So erhielt Wallenstein, der bei dem kaiserlichen Heere zll Memmingen in Schwaben verweilte, den Absetzungs- bricf, den ihm zwei alte Freunde, der Hofkanzler voll Werden- berg und der Kriegsrath von Questenberg überbrachten. *) Im Ganzen 120 an der Zahl, worunter die zwei Erzbisthümer Bremen und Magdeburg und die zwölf Bisthümer Minden, Verden, Halberstadt, Lübeck, Ratzeburg, Meißen, Merseburg, Naumburg, Brandenburg, Havelberg, Lebus, Kamin.
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