1868 -
München
: Lindauer
- Autor: Sattler, Maximilian Vincenz
- Auflagennummer (WdK): 1
- Jahr der Erstauflage_wdk: 1868
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Selbstunterricht, Gymnasium
- Regionen (OPAC): Bayern
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Bayern
- Geschlecht (WdK): Jungen
- Konfession (WdK): Römisch-Katholisch
308 Innere Zustände Bayerns seit der
Kreitmayer öffnete sogleich in Gegenwart der Minister und
geheimen Näthe ein im Zimmer des Kurfürsten aufbewahrtes
Kästlein. Dasselbe enthielt des Kurfürsten Testament und die schon
ausgefertigte Verkündigung, daß Karl Theodor von Pfalz-
Sulzbach die Herrschaft in Bayern antrete. Ganz München,
ja ganz Bayern gerieth bei der Nachricht von des Kurfürsten
Tod in tiefe Bestürzung, es war ein Schmerz, als hätte jede
Familie den Vater verloren. Einer Bestimmung des westphä-
lischen Friedens zufolge ging nun die 1648 errichtete achte
Kurwürde mit dem Erzschatzmeisteramte ein, so daß fortan
mit Einschluß der 1692 für Hannover errichteten wieder acht
Kurwürden bestanden.
§ 102. Innere Zustände Bayerns seit der Thron-
besteigung der Wittelsbacher (1180—1777).
Das Territorium Bayerns war in dieser Zeit in Folge
der vielen Theilungen oft zersplittert, bis das von Albrecht Iv,
dem Weisen, im Jahre 1506 eingeführte wohlthätige Haus-
gesetz, daß Bayern fortan nach dem Rechte der Erstgeburt regiert
werden solle, diesem Uebelstande begegnete. Nach der Wieder-
vereinigung der getrennten Gebietstheile zu Einem Herzogthume
wurde das Land in vier Provinzen, Rentämter genannt, ein-
getheilt, München, Burghausen, Landshut und Straubing, und
jedes Rentamt wieder in Land- und Pfleggerichte, in Städte
und Märkte.
Die Herzöge und später die Kurfürsten, deren Würde
seit dem Jahre 1208 in der Familie erblich war, gelangten beit
Kaisern gegenüber zu größerer Selbstständigkeit und schalteten in
ihrem Lande ziemlich unbeschränkt von dem jeweiligen Oberhaupte
des deutschen Reiches.
Die Bewohner Bayerns zerfielen einfach in Obrigkeiten
und Unterthanen. Jene gliederten sich in landesherrliche und
in landständische, je nachdem sie den Herrscher des Landes oder
einen der Landstädte unmittelbar über sich hatten. Ebenso theilten
sich die Unterthanen in landesherrliche, wenn sie unmittelbar
unter den herzoglichen (kurfürstlichen) Landgerichten und Aemtcrn