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1. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 340

1868 - München : Lindauer
340 Bayern unter Maximilian Iv Joseph. Clausur hatten, sollten nur im Einverständnisse mit dem Bischöfe der Diözese säcularisirt werden. Der Deutsch-Orden und der Maltheser-Orden waren von der Säcularisation ausgenom- men; jenem fielen als.entschädigung für seine Verluste jenseits des Rheins die mittelbaren Klöster der Diözesen Augsburg und Constanz zu, soweit über dieselben noch nicht verfügt war. §. 106. Ungeachtet des Druckes, der von 1799 —1803 beständig auf Bayern lastete, geschah in dieser und ebenso in der nächstfolgenden Zeit doch sehr Vieles für die Umgestaltung der inneren Verhältnisse, darunter freilich auch Manches, das sich in der Folge als nachtheilig oder nutzlos erwies. Im Jahre 1799 kam eine Versicherungsanstalt gegen Brandschäden (Brandassekuranz) zur Einführung, deren Nütz- lichkeit bald allgemein anerkannt wurde, und ein Dekret vom 31. August 1801 schrieb die Einimpfung der Kuh Pocken für alle Landesangehörigen vor. Durch Verordnung vom 26. Mai 1801 wurden die Ministerien neu organisirt, nämlich als Mini- sterium des Auswärtigen, der Justiz und Polizei, der Finanzen und der geistlichen Angelegenheiten. Die innere Verwaltung in den sechs Provinzen Bayern, Oberpfalz, Neuburg, Schwaben, Franken (d. i. Würzburg-Bam- berg) und Herzogthum Berg kam an sechs Landesdirek- tionen, von welchen die in München für Ober- und Nieder- bayern bis zur neuen Organisation vom 1. September 1803 den Titel „General-Landesdirektion" führte. Jede der sechs Landesdirektionen hatte einen Präsidenten, der auch „General- Kommissär" genannt wurde. Die Justiz wurde durch eigene Hofgerichte verwaltet, die in München an die Stelle des bis- herigen Hosraths, in Straubing, Amberg und Neuburg an der Donau an die Stelle der bisherigen Regierungen, und zu Würz- burg und Bamberg an die Stelle der früheren Justizbehörden traten und mit Ausnahme der von Würzburg und Bamberg ihre letzte Instanz an dem Revisorium in München hatten, während für die Gerichtshöfe zu Würzburg und Bamberg eine oberste Justizstelle in Bamberg geschaffen wurde. Für Schwaben war die Justizbehörde in Memmingen und führte den Namen „Appel- lationsgericht", das gleichfalls unter dem Revisorium in München stand. Wichtiger noch, als diese Organisation, war die ganz neue der äußeren Justiz-, Polizei- und Finanzverwaltung nach Land- gerichten und Rentämtern, welche am 24. März 1802 in's Leben trat. Um unfähige Leute von den öffentlichen Aemtern fern zu halten, mußte Jeder, der ein solches erlangen wollte,
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