1868 -
München
: Lindauer
- Autor: Sattler, Maximilian Vincenz
- Auflagennummer (WdK): 1
- Jahr der Erstauflage_wdk: 1868
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Selbstunterricht, Gymnasium
- Regionen (OPAC): Bayern
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Bayern
- Geschlecht (WdK): Jungen
- Konfession (WdK): Römisch-Katholisch
340 Bayern unter Maximilian Iv Joseph.
Clausur hatten, sollten nur im Einverständnisse mit dem Bischöfe
der Diözese säcularisirt werden. Der Deutsch-Orden und der
Maltheser-Orden waren von der Säcularisation ausgenom-
men; jenem fielen als.entschädigung für seine Verluste jenseits
des Rheins die mittelbaren Klöster der Diözesen Augsburg und
Constanz zu, soweit über dieselben noch nicht verfügt war.
§. 106. Ungeachtet des Druckes, der von 1799 —1803
beständig auf Bayern lastete, geschah in dieser und ebenso in der
nächstfolgenden Zeit doch sehr Vieles für die Umgestaltung der
inneren Verhältnisse, darunter freilich auch Manches, das sich in
der Folge als nachtheilig oder nutzlos erwies.
Im Jahre 1799 kam eine Versicherungsanstalt gegen
Brandschäden (Brandassekuranz) zur Einführung, deren Nütz-
lichkeit bald allgemein anerkannt wurde, und ein Dekret vom
31. August 1801 schrieb die Einimpfung der Kuh Pocken
für alle Landesangehörigen vor. Durch Verordnung vom 26. Mai
1801 wurden die Ministerien neu organisirt, nämlich als Mini-
sterium des Auswärtigen, der Justiz und Polizei, der
Finanzen und der geistlichen Angelegenheiten. Die
innere Verwaltung in den sechs Provinzen Bayern, Oberpfalz,
Neuburg, Schwaben, Franken (d. i. Würzburg-Bam-
berg) und Herzogthum Berg kam an sechs Landesdirek-
tionen, von welchen die in München für Ober- und Nieder-
bayern bis zur neuen Organisation vom 1. September 1803 den
Titel „General-Landesdirektion" führte. Jede der sechs
Landesdirektionen hatte einen Präsidenten, der auch „General-
Kommissär" genannt wurde. Die Justiz wurde durch eigene
Hofgerichte verwaltet, die in München an die Stelle des bis-
herigen Hosraths, in Straubing, Amberg und Neuburg an der
Donau an die Stelle der bisherigen Regierungen, und zu Würz-
burg und Bamberg an die Stelle der früheren Justizbehörden
traten und mit Ausnahme der von Würzburg und Bamberg ihre
letzte Instanz an dem Revisorium in München hatten, während
für die Gerichtshöfe zu Würzburg und Bamberg eine oberste
Justizstelle in Bamberg geschaffen wurde. Für Schwaben war
die Justizbehörde in Memmingen und führte den Namen „Appel-
lationsgericht", das gleichfalls unter dem Revisorium in München
stand. Wichtiger noch, als diese Organisation, war die ganz neue
der äußeren Justiz-, Polizei- und Finanzverwaltung nach Land-
gerichten und Rentämtern, welche am 24. März 1802 in's
Leben trat. Um unfähige Leute von den öffentlichen Aemtern
fern zu halten, mußte Jeder, der ein solches erlangen wollte,