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1. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 346

1868 - München : Lindauer
346 Bayern unter Maximilian Iy Joseph. ohne die schon auf beni Marsche begriffenen Verstärkungen ab- zuwarten, in einer persönlichen Unterredung mit Napoleon Waffenstillstand, und bald nachher (26. Dezember 1805) den Frieden zu Preß bürg schloß. Er mußte Tyrol (fammi den Fürstenthümern Brixen und Trient, dann die Herrschaften Feld- kirch, Bregenz, Bludenz, Sonneberg in Vorarlberg und die Graf- schaft Hohenems, in Schwaben die Grafschaft Königsegg-Rothen- fels mit Jmmenstadt und Staufen, die Herrschaften Tetuang und Langenargen am Bodensee, die Stadt Lindau und die Markgraf- schaft Burgau) an Bayern überlassen; außerdem sollte Bayern vom Kurfürsten von Salzburg dessen Theile an den frühern Bisthümcrn Eichstädt und Passau und obendrein die Reichs- stadt Augsburg erhalten, dagegen Würzburg an den Kur- fürsten von Salzburg überlassen. Preußen, das nach der Verletzung des Ansbachischen Gebietes durch Bernadotte dem öster- reichisch - russischen Bündnisse bedingungsweise beigetreten war, mußte gemäß dem Frieden zu Schönbrunn, den es am 15. De- zember 1805 mit Napoleon geschlossen hatte, die Markgraf- schaft Ansbach an Bayern abtreten, wogegen dieses dasher- zogthum Berg an Napoleon, und die böhmischen Herrschaften Reichsstadt, Buschtierad u. s. w. an den Erzherzog Fer- dinand überlassen mußte. Das Kurfürstenthum Bayern, welches vor dem Preßburger Frieden 1091 Quadratmeilen mit 2,446,463 Einwohnern zählte, begriff nach der Erfüllung der im Preßburger ' Frieden und im Schönbrunner Vertrage enthaltenen Bestimmungen (Preußen trat die Markgrafschaft Ansbach erst am 20. Mai 1806 ab) einen Flächeninhalt von 1618 Hy Quadratmeilen mit 3,070,463 Einwohnern in sich, also um 527hz Quadratmeilen mit 624,000 Einwohnern mehr, als vorher. Diese beim Ab- schlüße des Preßburger Friedens sicher gestellte Vergrößerung Bayerns hatte Napoleon bestimmt, für den Kurfürsten Max Iy Joseph die Königs würde zu fordern, und der Kaiser Franz Ii übernahm die Verpflichtung, den bisherigen Kurfürsten von Bayern als König mit allen Souveränetätsrechtcn, die er und der König von Preußen in seinen Ländern geltend machte, anzuerkenneu.
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