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1. Leitfaden zur Weltgeschichte - S. 248

1804 - Braunschweig : Verl. der Schulbuchh.
248 ' Herrschaft der Longobarden. alle Deutsche, welche sich römischer Provinzen bemache tiaten. Sie bestanden aus freien Männern. Was sie eroberten, theilren sie unter sich und jeder war in seinem Eigenkhum freier Herr. Ihre Könige wurden ge- wählt und durften, ohne Einwilligung der Großen ihre« Volks, der freien Herren und Anführer, nichts unterneh- men.— Die freien Herren vertheilten oder verlie- hen das ihnen zur Beute gewordene Land wieder unter ihr Gefolge, oder Geleit. Aus diesem Geleit (Beglei- tern) entstanden die Lehnsleute, oder Lehnüinhabcr, welche ihren Lehnsherren gewisse Pflichten, besonders Kriegsdienste für den Nießbrauch der ihnen verliehenen Güter (bene- ilcia) leisten mußten.— Ucberdieß fetzte Alboin in seine eroberten Landschaften und Städte Herzoge und Gra- fen, denen die Besorgung des Kriegsdienstes (Heerbann) und die Verwaltung der Gerechtigkeit übertragen wurde. Diese Aemter wurden auch wohl den Söhnen, oder Verwandten, wenn:f¡^ dazu fähig waren, gelassen und wurden dadurch endlich erblich.— Aus allen diesen entstand die sogenannte longobardische Lehnüver, fassung, welche nachher für ganz Europa wichtig war. — Iv. Alboins Nachfolger im longobardischen Reiche hatten beständig mit den Griechen, welche im Besitz Unteritaliene und eines Theils von Mittelitalien, gewisser- maßen auch der Stadt Rom waren, zu kämpfen — zu- gleich aber auch mit ihren eigenen Lehntrage rn und Statthaltern. Denn diese fingen bald an, sich in den, ihnen übertragenen Lehngütern, Aemtern und Würden, un- abhängig machen zu wollen, welches auch vielen gelang und woraus in der Folge die verschiedenen Herzöge, Gra- sen, Markgrafen w. in Italien entstanden find. > - ' \
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