1804 -
Braunschweig
: Verl. der Schulbuchh.
- Autor: Raabe, Heinrich August
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrer- und Schülerbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
- Konfession (WdK): offen für alle
566 Macht der Zähringer u. Habsb. in Helvet.
Wahrend brr Völkerwanderung setzten sich Burgunder
und Allemannen in Helvetien fest und mir diesen firl
eo nachher unter die Herrschaft der Franken. — Bei
der Theilung der karolingisch - fränkischen Monarchie (84;)
kam dag burgundische Helvetien zu dem Reiche Lothars;
das allemannische an Ludwig den Deutschen. — Im I.
rozr fiel mit dem Königreiche Burgund zugleich ganz
Helvetien an das deutsche Reich. —>
Ii. Während dieser Vrranderungen hatten sich die
ehemaligen königlichen Statthalter in Helvetien, wie auch
viele Güterbesitzer und Herren, nach und nach erblich,
mächtig und fast unabhängig gemacht. Die vornehmsten
, von ihnen waren, die von Habsburg, von L^enzbürg,
von K-yburg, von Rappers weil, von Toggsn,
bürg, von Zähringen, desgleichen der Bischof von
Basel und der Abt von St. Gallen rc. — Besonders
erhob sich da« Geschlecht der Zähringer und erwarb
viele Besitzungen in Elsaß, Burgund und Helvetien. Her-
zog Verthold Ii von Zähringen bauete Frei bürg (1178)
und sein Nachfolger, Herzog Berthold, der Reiche, grün-
dete die Stadt Bern.
Iii. Neben diesen Fürsten, Grafen und Herren be-
haupteten auch viele einzelne Orte, Städte und Landschaf-
ten in dem gebirgigten Helvetien, besonders die Wald-
stadte Uri, Schwiz und Unterwalden, befondre
Freiheiten und Gerechtsame. Sie standen zwar unter dem
Schutze des deutschen Reichs und die Kaiser, ließen die
hohe Gerichtsbarkeit durch Vögte (Richter oder Grafen)
bei ihnen verwalten; übrigens aber waren sie reich «frei
und fast unabhängig. Sie führten ihre innern Angelegen-
heiten durch eigene Berathung, wählten ihre Ortsobrig-