1836 -
Leipzig
: Baumgärtner
- Autor: Fiedler, Franz
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule, Höhere Bürgerschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Realschule, Höhere Bürgerschule
- Inhalt Raum/Thema: Römische Antike
- Inhalt: Zeit: Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
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oder 533 Thlr.; eine jede hatte 20 Centun'en; die fünfte mit 30 Cen-
turien erforderte ein Vermögen von 12,500 Assen oder 266 Thlr. Dazu
kamen noch die außer den Klassen stehenden 7 Centun'en: eine Centurie
Zimmerleute (fabri), zwei Centurien Zinken- und Hornbläser (liticines und
cornicines), zwei Centurien Acceusi und Velati, eine Art Reserve, welche
außerhalb der Legion standen und die Fehlenden oder Gebliebenen ersetzten.
Sie mußten ein Vermögen von 1500—12,000 Assen haben. Die Prole-
tarier, welche 375—1500 Asse besitzen mußten, bildeten eine Centurie
und wurden nur in Zeiten der Noth vom Staate ausgerüstet. Die we-
niger als 375 Asse besaßen und bloß nach den Köpfen gezahlt wurden,
hießen capile censi und machten eine Centurie aus. Im Ganzen werden
also 195 Centurien gezahlt; wie Cicero in dem Ii. Buche vom Staate,
Kap. 22. Etwas verschieden sind die Angaben des Livius, der 194 und
Dionysius, der 193 Centurien im Ganzen zahlt, doch stimmen alle drei
Gewährsmänner in der Hauptsache überein.
Da der Vermögenszustand veränderlich ist, so wurde der Census
oder die Schatzung der Bürger in jedem fünften Jahre wiederholt und
diesen Zeitraum nannte man ein Lustrum. Bei dem damit verbundenen
großen Reinigungs- und Sühnopfer wurden ein Schwein, ein Sch aas und
ein Stier geschlachtet, daher dieses Opfer Suovetaurilia hieß. Beim
ersten Census sollen 80,000 waffenfähige Bürger gewesen seyn. Geschätzt
wurde Alles, was Eigeuthum des Besitzers war (mancipium, res man-
cipi), Hauser, Aecker, Sklaven, Vieh, Erz und edle Metalle. Jeder
Bürger mußte sein Eigenthum, so wie alle Geburten und Sterbefalle,
Veränderungen seines Besitzes oder seiner Wohnung, und den Eintrit in
das Jünglingsalter genau angeben. Nach diesem Census entrichteten
die Plebejer die Staatsabgabe (tributum); nur die Proletarier waren
steuerfrei. Die Patricier, welche ausschließlich das Gemeinland, oder die
Staatslandereien (ager publicus) benutzten, zahlten dafür einen kleinen
Erbpacht, der aber mit der Zeit aufhörte.
Servius ließ auch das erste Kupfergeld in Rom prägen; bis
dahin hatte man Erzmassen (aes rüde) gebraucht. Die lateinische Be-
nennung des Geldes, pecimia, soll von den darauf abgebildeten Thieren
(pecus) herrühren. Das Kupfer hatte in den frühesten Zeiten bei den
Römern einen so geringen Werth gegen das seltnere Silber, daß bei der
ersten Prägung des Silbergeldes in Rom im I. 269 v. Chr. 1 Pfund
Silber 1000 Pfund Kupfer werth war. In den griechischen Pflanz-
städten Unteritaliens, wohl auch gewiß in Etrurien, gab es weit früher
Silbergeld. Daß Kupfererz in großen Massen in Rom vorhanden war,
beweiset auch der Umstand, daß die Waffen und die Rüstung der Linien-