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1. Abriß der Baierischen Geschichte - S. 117

1822 - München : Lindauer
117 tet hätten, dem fränkischen Hof wider dessen Fein- de beyzustehen, nicht abgehen würde. Mit dieser Erklärung schien Carl zufrieden zu seyn, und Tassilo dachte gar nicht daran, warum er es nicht seyn sollte. Seine Rechte zur freyen Selbstständigkeit waren nn- läugbar, so wie die Herkunft seines Geschlechtes ed- ler, und erhabner, und dieses Geschlecht lange vorher, da die Vorältern Carls noch als fränkische Hofbcdiente lebten, am baierischen Thron, und dem Rang nach kö- niglich war. Tassilo übte auch seit dem I. 76z alle Rechte eines unabhängigen Regenten aus; hielt, ohne den geringsten fremden Einfluß, Versammlun- gen seiner Nation, stiftete Klöster, schloß Bündnisse, führte Kriege, und unterhandelte, wie jeder andere freye König der Welt. So brachte er z. B. im I. 772 das von Slave» bewohnte Kärnthen in seine Ge- walt, ohne jemanden die geringste Rechenschaft abzu- legen. Jndeß gerieth der longobardische König De- fiderms mit dem römischen Hofe in Streitigkeiten des Erarchats, oder der Statthalterschaft wegen, welche ein Beamter des Hofes zu Constantinopel in den, (zuni griechischen oder orientalischen Kaiserchum noch gehörigen,) italienischen Staaten verwaltet, und feinen Sitz zu Ravenna genommen hatte. Da die griechischen Kaiser es sich zum Staatsysstem gemacht harren, den Königen der Longobarden auf alle mög- liche Weise Abbruch zu thun, so bedienten sich auch diese des Vergeltungsrechts, und bemächtigten sich im I. 752 des Erarchats, welchen ihnen aber im I. 755 der fränkische König Pjpin wieder abnahm, und ihn dem Pabst verehrte. Carls, des Großen Bruder, nämlich der, im 1.771 verstorbene, Carlmann hatte zween Söhne hinterlassen, welchen von Rechts wegen einiger An- theil
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