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1. Abriß der Baierischen Geschichte - S. 226

1822 - München : Lindauer
120 stalten läßt sich leicht schließen, wie öffentlich und allgemein der Unfug des Faustrechts, oder die Ver-, Achtung der ordenrlichen Gesetze und Gerechtigkeits- pflege gewesen seyn möge. Diesem Ucbel konnte be, reits so wenig mehr einiger Einhalt gerhan werden, daß man zufrieden war, selbes wenigst durch Gesetze leiten, und mäßigen zu können. So wurde geboten, daß man Niemanden befehden sollte, ohne ihm die Fehde drey Tage zuvor angekündigt zu haben, und die Bischöfe führten einen von ihnen sogenannten, Gotteöfriede (Treuga dei genannt) ein, vermög des- sen, bey der Strafe des Kirchenbanns, zu gewissen heiligen Zeiten, und an hohen Festen kein Fehdezug vorgenommen werden durfte; aber die eben beschrieb- nen Schlösser dienten den Inhabern derselben bald nicht mehr bloß zu ihrer Vertbeidigung,. sondern sie wurden sehr häusig förmliche Raubschldsser, von wel- chen aus reisende Herren, und zumal Kaufleute, beo- bachtet, und geplündert wurden. Man beschuldigte sogar selbst Herzog Otto Ii. von Baiern, daß er nicht nur die Fehden der Adelichen, in der Hoffnung, daß sie sich dadurch schwächen würden, geduldet, son- dern auch die Räubereyen nachgesehen, ja, daß er auf diesem schändlichen Wege selbst Bortheile ge- sucht habe. Sechs-
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