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1. Abriß der Baierischen Geschichte - S. 355

1822 - München : Lindauer
35l kensstrafen-einzuführcn, sondern man führte, wie alte Stadt- und Landrechte des Mittelalters bezeugen, ganz unverhältnißmaßige, und unmenschliche «Strafen! ein; als ein langsames Rädern, und Verbrennen, lebendig begraben, indehl kochen, und schinden, und bey den geringsten Vergehungen die zweckwidrigsten Berstüm« melungen, bey welchen man zwar zum Rauben und Stehlen, aber auch zum Arbeiten, unfähig wurde» Ueberhaupt belehren uns diese Land - und Sradrrechte, was schon bey. der Erwähnung der Sitten im err sten Zeitalter gesagt worden ist, daß der Aber- glaube, und die Uustttlichkeit überall in dem Grade sich einfinde, und erhalten werde, in welchem eine grobe Unwissenheit, und ein allgemeiner Mangel an wahren Wissenschaften, und Erziehungsanstal- ten fortgepflanzt, und erhalten wird. Indeß würde das Schlimme noch weit langer schlimm geblieben, und das Nebel ärger geworden seyn, wenn nicht die Her- zoge manche guten Anstalten, welche als eben so viele Grundpfeiler der gesellschaftlichen Eulrur be- trachtet werden konnten» theils selbst aufgerichtet, theils, wenn sie von ihren Unterthanen herrührten, begünstigt hatte». Die Herzoge Ludwig I., und Ottof der Erlauchte, waren die ersten welche in der deutschen Sprache (denn bis in die erste Hälfte des lzten Jahrhunderts blieb die lateinische Sprache ununterbrochen die Gerichtssprache) Urkunden Her- ausgaben, und mithin zur weitern Ausbildung der Muttersprache den ersten Grund legten. Man ahmte diese Beyspiele überall in Baiem mit einem solchen Eifer nach, daß unter dem Kaiser Ludwig seinem ächten Deutschen) hie bayrische Sprache die allgemeine deutsche Hoftprache, und daö Mur ßer für Ober- und Niedersachsen, Schwaben, die 3 a Schweiz, . ✓
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