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1. Die deutsche Geschichte für Schule und Haus - S. 361

1862 - Soest : Nasse
361 Maximilian Ii. illstattet, um den vielen irrigen Meinungen, die sich sonst einschleichen würden, zuvorzukommen, und aus mehreren Nebeln das kleinste zu wäh- len. Bei dieser Consession sei für die katholische Religion das Wenigste zu fürchten, da sie in den meisten Stücken mit dieser übereinstimme und leicht dazu dienen könne, die Lutheraner wieder ganz mit der Kirche zu vereinigen." 3. Als Maximilian den deutschen Kaiserthron bestieg, welchen von da an bis zum Jahre 1806 ununterbrochen die deutsche Linie des Hauses Habsburg behauptete, waren die Schwierigkeiten der Verhält- nisse für den neuen Herrscher nach allen Seiten hin nicht gering. Maximilian hatte nach seiner Thronbesteigung dem Sultan Solyman Ii* den Tod seines Vaters ankündigen und die Versicherung geben lassen, daß er die vorgelegten Friedensbedingungen annehmen und halten werde, und auch der Sultan hatte versprochen, den Waffenstillstand beachten zu wollen. So schien Alles beruhigt, als plötzlich der junge Fürst von Siebenbürgen, Johann ^-iegmund, der Sohn Johann Zapolya's, mit Hülfe von Türken und Tataren die an Siebenbürgen grenzenden Land- striche Ungarns verwüstete und bis an die Theiß vordrang. Als die kaiserlichen Truppen ihn zurücktrieben, nahm er zu Solyman seine Zu- flucht, welcher sich zum Kriegeszug gegen den deutschen Kaiser entschloß. Dieser sah sich dadurch tzenothigt, die deutschen Stände auf dem Reichs- lage zu Augsburg (1566) um Hülfe gegen den Sultan Solyman au- zusprechen, welcher selbst im Felde erschienen war. Obgleich aber die zu Augsburg bewilligte Reichshülfe eine ziemlich bedeutende war, so entsprachen doch die militärischen Ereignisse nicht den beiderseits ge- machten großen Anstrengungen. Solyman starb im September 1566 vor dem durch Zrini heldemnüthig vertheidigten Sigeth und sein Nach- folger Selym Ii., welcher mehr den Vergnügungen ergeben, als von Kriegslust beseelt war, schloß mit Maximilian einen achtjährigen Waf- fenstillstand, nach welchem beide Theile behielten, was sie in dem eben beendigten Kriege erobert hatten, und Siebenbürgen als ein Theil Un- garns anerkannt wurde. Durch eben diese Türkengefahr sah sich der Kaiser auch gcnöthigt, dem österreichischen Herren- und Ritterstande (J 568) eine beschränkte Erlaubniß zur Ausübung der augsburgischen Eonfession zu geben. 4. Unterdessen war der Landfriede im deutschen Reiche auf eine schreiende Weise durch den fränkischen Reichsritter Wilhelm von Grum- bach gestört worden, welcher mit Ueberbleibseln der wilden Schwärme des Markgrafen Albrecht von Brandenburg in Franken hausete und gleichsam das letzte Aufbrausen des Faustrechts darstellte. Der im Würzburgischen und Anspachschen reich begüterte Grumbach, welcher das gegen die geistlichen Fürsten gerichtete Fehdewesen des Markgrafen fortzusetzen gedachte, war wegen Anforderungen aus dem Kriege Albrecht's wit dem Bischöfe von Würzburg in Händel und in einen höchst ver- wickelten Rechtsstreit gerathen, und als der Bischof die Verfügungen, welche das Reichskammergericht zu Gunsten Grumbach's erlassen hatte, nicht beachtete, zu dem Entschlüsse gekommen, den Bischof gefangen zu nehmen. Allein als Grumbach den Bischof auf der Jagd überfiel, wurde dieser (1558) erschossen. Da der Nachfolger desselben eine fried- liche Ausgleichung mit Grumbach verweigerte, so hielt dieser zu ferne- rer Selbsthülfe sich für völlig befugt. Es gelang ihm, den Herzog Johann Friedrich von Sachsen, den Sohn des abgesetzten gleichnamigen Giefers, Deutsche Geschichte. Iß
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