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1. Die deutsche Geschichte für Schule und Haus - S. 456

1862 - Soest : Nasse
456 Prxußen als weltliches Herzogthuin. sem Rathe und fand in Preußen um so weniger Widerstand, da bereits sein Freund, der Bischof von Samland, Georg von Polen;, öffentlich für die Reformation zu wirken begonnen hatte. Der König von Polen gab seine Zustimmung und Albrecht wurde auf dem Reichstage zu Krakau (10. April 1525) mit Preußen als weltlichem, auf seine Nachkommen zu verer- bendem Herzvgthume von dem Könige von Polen belehnt. Die meisten ver deutschen Ordensritter traten nach dem Vorgänge des Bischofs Georg von Samland, der sein reiches Bisthum opferte, aus dem Orden und erhielten Landbesitz. Der Widerspruch des Papstes und Kaisers sowie der in Deutsch- land lebenden Ordensglieder, deren Hauptsitz Mergentheim war, blieb ohne Wirkung. . §. 150. Preußen als weltliches Herzogthum seit 1525. 1. Zunächst wurde nun die Reformation im ganzen Lande eingeführt, und als Halt- und Mittelpunkt für dieselbe (1543) die Universität zu Kö- nigsberg gegründet. Statt der Ordensobern wurden nun vier Landräthe eingesetzt, welche die vier höchsten Beamten des neuen Herzogthums waren. Als Albrecht starb, war sein Sohn und Nachfolger, Albrecht Friedrich (1568—1617), noch unmündig. Daher übernahmen mit Zustimmung des Königs von Polen die Landräthe die Vormundschaft. Allein diese Vor- münder, welche im Namen des jungen Herzogs nur ihren eigenen Willen auszuführen strebten, behandelten ihn so hart, daß er zuerst schwermüthig und zuletzt in völlige Geisteszerrüttung gebracht wurde. Nach langem Streite ward endlich (1577) Georg Friedrich, Markgraf von Brandenburg-Anspach, mit Zustimmung des Königs Stephan von Polen Regent, und es gelang ihm, den Uebergriffen der Stände mit größerm Erfolge entgegen zu treten und die herzogliche Gewalt zu stärken. Nach Georg Friedrich's Tove (1603) machte ver Churfürst Joachim Friedrich, nachdem schon ver Chur- fürst Joachim ll. im Jahre 1569 die Mitbelchnung mit Preußen für sich und seine Nachkommen erhalten hatte, auf die Regentschaft Anspruch und erreichte trotz des Widerspruchs der Stände durch große Gelvopser 1605 bei Polen seine Absicht, nachdem er, um den Anfall des Lanves an sein Haus zu sichern, schon 1594 seinen Sohn Johann Sigismund mit Albrecht Friedrich's ältester Tochter Anna vermählt hatte. 2. Johann Sigismund (1608—1619) erlangte, wie sehr auch die Stände seinem Streben entgegen traten, die Regentschaft in Preußen, 1611 die Belehnung für sich und seine Nachkommen, und 1612 die Huldigung. Nach dem Tove des letzten Herzogs von Jülich, Johann Wilhelm (1609) machte Johann Sigismund auf dessen Hinterlassenschaft (die Herzogthümer Jülich, Cleve und Berg, die Grafschaften Mark (Hamm) und Ravensberg (Bielefeld) Ansprüche und zwar als Gemahl der ältesten Toch- ter der ältesten mit dem Herzoge Albrecht Friedrich von Preußen vermählt gewesenen Schwester des Herzogs Dasselbe that der Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Neuburg als Sohn der zweiten (noch lebenden) Schwester, auch der Churfürst von Sachsen wegen früher erhaltener Anwartschaft. Jene beiden Fürsten vereinigten sich 1609 im Vertrage zu Dortmund über eine vorläufige gemeinschaftliche Verwaltung; allein der Versuch einer völli- gen Ausgleichung mißlang. Der Churfürst trat (25. Dec. 1613) zur re- formirten Lehre, der Pfalzgraf (1674) zur katholischen über, jenen unter- stützten die holländische, diesen spanische Truppen, bis dieselben meistentheus durch die vorläufigen Theilungsverträge zu Xanten (1614) und Düsseldorf
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