1862 -
Soest
: Nasse
- Autor: Giefers, Wilhelm Engelbert
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
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Prxußen als weltliches Herzogthuin.
sem Rathe und fand in Preußen um so weniger Widerstand, da bereits
sein Freund, der Bischof von Samland, Georg von Polen;, öffentlich für
die Reformation zu wirken begonnen hatte. Der König von Polen gab
seine Zustimmung und Albrecht wurde auf dem Reichstage zu Krakau (10.
April 1525) mit Preußen als weltlichem, auf seine Nachkommen zu verer-
bendem Herzvgthume von dem Könige von Polen belehnt. Die meisten ver
deutschen Ordensritter traten nach dem Vorgänge des Bischofs Georg von
Samland, der sein reiches Bisthum opferte, aus dem Orden und erhielten
Landbesitz. Der Widerspruch des Papstes und Kaisers sowie der in Deutsch-
land lebenden Ordensglieder, deren Hauptsitz Mergentheim war, blieb ohne
Wirkung. .
§. 150. Preußen als weltliches Herzogthum seit 1525.
1. Zunächst wurde nun die Reformation im ganzen Lande eingeführt,
und als Halt- und Mittelpunkt für dieselbe (1543) die Universität zu Kö-
nigsberg gegründet. Statt der Ordensobern wurden nun vier Landräthe
eingesetzt, welche die vier höchsten Beamten des neuen Herzogthums waren.
Als Albrecht starb, war sein Sohn und Nachfolger, Albrecht Friedrich
(1568—1617), noch unmündig. Daher übernahmen mit Zustimmung des
Königs von Polen die Landräthe die Vormundschaft. Allein diese Vor-
münder, welche im Namen des jungen Herzogs nur ihren eigenen Willen
auszuführen strebten, behandelten ihn so hart, daß er zuerst schwermüthig
und zuletzt in völlige Geisteszerrüttung gebracht wurde. Nach langem Streite
ward endlich (1577) Georg Friedrich, Markgraf von Brandenburg-Anspach,
mit Zustimmung des Königs Stephan von Polen Regent, und es gelang
ihm, den Uebergriffen der Stände mit größerm Erfolge entgegen zu treten
und die herzogliche Gewalt zu stärken. Nach Georg Friedrich's Tove
(1603) machte ver Churfürst Joachim Friedrich, nachdem schon ver Chur-
fürst Joachim ll. im Jahre 1569 die Mitbelchnung mit Preußen für sich
und seine Nachkommen erhalten hatte, auf die Regentschaft Anspruch und
erreichte trotz des Widerspruchs der Stände durch große Gelvopser 1605
bei Polen seine Absicht, nachdem er, um den Anfall des Lanves an sein
Haus zu sichern, schon 1594 seinen Sohn Johann Sigismund mit Albrecht
Friedrich's ältester Tochter Anna vermählt hatte.
2. Johann Sigismund (1608—1619) erlangte, wie sehr auch die
Stände seinem Streben entgegen traten, die Regentschaft in Preußen, 1611
die Belehnung für sich und seine Nachkommen, und 1612 die Huldigung.
Nach dem Tove des letzten Herzogs von Jülich, Johann Wilhelm (1609)
machte Johann Sigismund auf dessen Hinterlassenschaft (die Herzogthümer
Jülich, Cleve und Berg, die Grafschaften Mark (Hamm) und Ravensberg
(Bielefeld) Ansprüche und zwar als Gemahl der ältesten Toch-
ter der ältesten mit dem Herzoge Albrecht Friedrich von Preußen vermählt
gewesenen Schwester des Herzogs Dasselbe that der Pfalzgraf Wolfgang
Wilhelm von Neuburg als Sohn der zweiten (noch lebenden) Schwester,
auch der Churfürst von Sachsen wegen früher erhaltener Anwartschaft.
Jene beiden Fürsten vereinigten sich 1609 im Vertrage zu Dortmund über
eine vorläufige gemeinschaftliche Verwaltung; allein der Versuch einer völli-
gen Ausgleichung mißlang. Der Churfürst trat (25. Dec. 1613) zur re-
formirten Lehre, der Pfalzgraf (1674) zur katholischen über, jenen unter-
stützten die holländische, diesen spanische Truppen, bis dieselben meistentheus
durch die vorläufigen Theilungsverträge zu Xanten (1614) und Düsseldorf