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1. Weltgeschichte in funfzig Lebensbildern - S. 83

1849 - Halberstadt : Frantz
— 83 — den bei festlichen Gelagen getroffen, die des Collatinus inmitten ihrer spinnenden Mägde am Webstuhle. Häuslich, eingezogen, keusch und arbeitsam lebten stets die besseren Römerinnen, wurden dafür auch, sogar gesetzlich, von den Männern geehrt und hochge- halten. Die Schönheit jener häuslichen und züchtigen Lucretia reizte die Begier des Sextus Tarquinius. Zu anderer Zeit ritt er wieder aus dem Lager, wurde von der Dienerschaft der Lucretia als Vetter ausgenommen, schlich sich bei nächtlicher Weile in ihre Kammer, zwang sie durch die Drohung, sie falschem Verdachte preis zu geben, in seinen Willen und entehrte sie. Lucretia ließ sofort ihren Mann und ihren Vater aus dem Lager holen und ver- traute Freunde mitbringen. Beide kamen, von Brutus und Vale- rius begleitet, Lucretia erzählte den Verrath, ließ sich von den Män- nern Rache schwören und stieß sich selbst den Dolch ins Herz. Hingerissen von Mitleid und Empörung schwuren sie nochmals auf den blutigen Dolch, den verruchten Tyrannen und seine Schand- brut zu verfolgen auf alle Weise. Der Leichenzug kam in Rom an, die Thore wurden geschlossen, Brutus rief das Volk zusammen, Alles war einmüthig in seinem Hasse gegen das tyrannische Haus; die Gemahlin des Königs entfloh aus Rom, der König eilte aus dem Lager herbei, wurde aber nicht in die Stadt gelassen; unter- dessen war Brutus schon ins Lager geeilt und hatte das Heer in Aufruhr gebracht — und durch einhelligen Beschluß von Heer und Volk wurde Tarquinius mit den Seinen aus Rom vertrieben im I. 516 v. Ehr. In den wesentlichen Staatseinrichtungen wurde nach der Ver- treibung des Königs und seiner Familie Nichts geändert; nur der Wechsel trat ein, daß die Gewalten, die sonst der König allein ge- übt hatte, jetzt an zwei Consuln vertheilt wurden, welche man jährlich von Neuem wählte. Diese Consuln also waren fortan die Häupter des Gemeinwesens mit freier königlicher Gewalt, sie be- riefen den Senat, trugen vor, worüber er berathen sollte, saßen zu Gericht, vollzogen die Aushebungen zum Heere, führten die Heere im Kriege und hatten allenthalben das Recht, ihren Befehlen durch Geldbußen und Leibesstrafen Gehorsam zu erzwingen: Brutus und Tarquinius Collatinus waren die ersten Consuln.
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